Regionalversammlung beschließt zweite Offenlage zur Teilfortschreibung des Regionalplans für Windkraft- und PV-Anlagen
Auswertung der insgesamt rund 6.700 Stellungnahmen hat zu wesentlichen Änderungen der Planentwürfe geführt. Erneute Offenlage und Beteiligung zu den Änderungen im Sommer 2025. Mit den neuen Planentwürfen kann das landesweite Flächenziel weiterhin erreicht werden.
Die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart hat in ihrer gestrigen Sitzung nach ausführlicher Debatte und Vorberatung die zweite Offenlage des Regionalplans zur Teilfortschreibung für erneuerbare Energien mit großer Mehrheit beschlossen. Grund dafür sind Änderungen an den Planentwürfen, aufgrund von Stellungnahmen, geänderten Bestimmungen und zusätzlich gemeldeten Gebieten. Die Planentwürfe der Verwaltung sahen 91 Vorranggebiete (1,9 Prozent) für Windkraft und 82 Vorranggebiete (0,7 Prozent) für Freiflächen-Photovoltaikanlagen vor. Diese wurden nach Anträgen aus allen Fraktionen angepasst. In der gestrigen Sitzung wurden 87 Vorranggebiete (1,8 Prozent) für Windkraft für die zweite Offenlage beschlossen, während die Gebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen unverändert beschlossen wurden. 26 Flächen stehen noch unter Vorbehalt, da hier Arten- und Wasserschutzthematiken im Raum stehen, die geklärt werden müssen. Deshalb sind sie noch nicht im Planentwurf enthalten. Mit dem neuen Planentwurf kann das landesweite Flächenziel weiterhin erreicht werden. Dieses sieht vor mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche für Windkraft und mindestens 0,2 Prozent für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auszuweisen.
Windkraft
Von den rund 6.700 Stellungnahmen entfallen rund 6.500 Stellungsnahmen auf die Vorhaltegebiete für Windkraftanlagen. Sie stammen von Städten und Gemeinden, Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzverbänden sowie aus der Bevölkerung und decken ein sehr großes inhaltliches Spektrum ab. Dieses reicht von Grundsatzfragen zu erneuerbaren Energien bis zu zwingend zu beachtenden Aspekten, wichtigen abzuwägenden Aspekten bis zu regionalplanerisch nicht relevanten Aspekten. Zu den zwingenden Ausschlussgründen zählen beispielweise Wohnnutzungen im Außenbereich oder Belange der Bundeswehr und der Flugsicherung. Zur Vermeidung visueller Überlastungen durch die Umzingelung von Ortslagen wurden ebenfalls Vorranggebiete gestrichen. Zudem kamen Vorschläge zur Erweiterung bzw. Aufnahme weiterer Vorranggebiete wie in Böhmenkirch, Welzheim, Alfdorf, Berglen, Remshalden, Schwieberdingen und Korntal-Münchingen. Letztere waren aufgrund des unzureichenden Winddargebots nicht im ersten Planentwurf. Durch aktuelle Untersuchungen konnte zwischenzeitlich nachgewiesen werden, dass das Winddargebot für den wirtschaftlichen Betrieb von Windenergieanlagen ausreichend ist.
Freiflächenphotovoltaik
Auch zu den Flächen für Freiflächen-Photovoltaik sind rund 200 Stellungnahmen von Städten und Gemeinden, Trägern öffentlicher Belange und aus der Bevölkerung eingegangen. Hierzu zählen Änderungen aufgrund von Neuabgrenzungen von gesetzlich geschützten Biotopen oder die Aufhebung des generellen Bauverbots in einem Korridor von 40m entlang von Autobahnen.
Zu der Festlegung der Vorbehaltsgebiete wurde durch die Änderung des Landesplanungsgesetzes festgelegt, dass die regionalen Grünzüge unter bestimmten Voraussetzungen zu öffnen sind.
Der Umfang der Vorbehaltsgebiete im ersten Planentwurf lag bei 0,7 Prozent und ändert sich auch aufgrund der Stellungnahmen vorgenommenen Anpassungen nicht. Die Differenz beträgt lediglich rund 50 ha. Die Vorbehaltsflächen sind aus regionalplanerischer Sicht besonders konfliktarm, können dabei aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der Situation in der Region Stuttgart die für Landwirtschaft besonders geeigneten Flächen nicht vollständig berücksichtigen.
„Mit dem heutigen Beschluss zur zweiten Offenlage gehen wir einen wichtigen Schritt voran. Wir setzen auf Transparenz, auf Beteiligung und auf eine solide Entscheidungsgrundlage. Und wir übernehmen Verantwortung – für unsere Region, für die Menschen, die hier leben und arbeiten, für unseren Wohlstand, für uns nachfolgende Generationen, für eine sichere, nachhaltige Energieversorgung“, betonte Regionaldirektor Dr. Alexander Lahl.
Weiteres Verfahren – zweite Offenlage und Beteiligung
Aufgrund der Veränderungen an den Planentwürfen ist eine erneute Offenlage und Beteiligung vor dem Satzungsbeschluss nötig. Das Beteiligungsverfahren und die Möglichkeit zur Stellungnahme werden dabei auf die geänderten Teile des Planentwurfs beschränkt. Für beide Verfahren ist jeweils eine Informationsveranstaltung geplant.
Der Satzungsbeschluss könnte, je nach Umfang und Bearbeitungsdauer der Stellungnahmen, in der Regionalversammlung im Herbst gefasst werden.
Stimmen der Fraktionen
CDU/ÖDP
"Die Einhaltung unserer Planungsziele ist eine echte Herausforderung. Wir müssen Klimaschutz, Landschaftsschutz und die Interessen der Region balancieren", betonte Roland Schmid. Er kritisierte dabei die Landesregierung: "Der Landesgesetzgeber hat die realen Bedingungen, wie Besiedlungsdichte und Windangebot, ignoriert, im Gegensatz zum Bund." Seine Fraktion forderte eine differenzierte Betrachtung der Regionen. "Wir sind nicht der verlängerte Arm des Landes oder der Ministerien. Eine umfassende Berücksichtigung aller Interessen ist unerlässlich," so Schmid.
Bei der Beschlussfassung berücksichtige seine Fraktion drei Prinzipien: Ausbau der Erneuerbaren, aktive Steuerung und Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Besonders am Herzen liege der Fraktion dabei der Schutz von Kulturgütern wie der Solitude und die Einhaltung der gesetzlichen Flächenziele. Zur Solarenergie sagte Schmid: „Die Grünzüge haben für uns eine hohe, eine besondere Bedeutung, wir wollen sie nur im absolut notwendigen Maß belasten und wenden uns gegen die schrankenlose Öffnung." Abschließend resümierte er: „Wir geben mit diesem Beschluss eine angemessene, ausgewogene und tragfähige Antwort auf die veränderten Anforderungen der Regionalplanung."
Bündnis 90/Die Grünen
„Es geht um nichts weniger als um den Fortbestand der Erde, wie wir sie kennen, um eine lebenswerte Zukunft, auch für meine Generation und die, die folgen werden,“ betonte Leo Buchholz. Erneuerbare Energien seien nicht nur klimapolitisch, sondern auch wirtschaftlich und sozial unverzichtbar, da sie Energiepreise stabilisierten und Deutschland unabhängig von externen Energielieferanten machten. Besonders die Solarenergie sei in der Region Stuttgart längst Realität, allerdings durch aktuelle Planungsverfahren unnötig verlangsamt. Buchholz kritisierte, dass sich die Regionalversammlung zu starr an Landesempfehlungen halte: „Wenn jemand vor Ort Anlagen bauen möchte und diese wirtschaftlich betreiben kann, sollten wir uns nicht anmaßen, dies besser zu wissen oder zu verhindern.“ Gleichzeitig mahnte er an, den Artenschutz stärker zu berücksichtigen, besonders kritisch sei das Gebiet LB-08, das als Zugvogelgebiet von überregionaler Bedeutung bekannt sei. Buchholz warnte davor, Entscheidungen nach „der Lautstärke der öffentlichen Debatte“ zu treffen. „Die Energiewende macht heute einen unaufhaltsamen Schritt nach vorne – trotz eines bitteren politischen Beigeschmacks.“
Freie Wähler
„Wir können nicht von anderen Regionen erwarten, für unsere Energieversorgung zu sorgen, ohne selbst angemessene Beiträge zu leisten“, so Thomas Bernlöhr. Die Freien Wähler unterstützen daher klar die Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaik entlang der Verkehrswege, wodurch die regionalen Ziele deutlich übertroffen werden könnten.
Beim Thema Windenergie stellte er heraus, dass die Anforderungen aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte und der komplexen regionalen Gegebenheiten besonders herausfordernd seien. Trotz dieser Schwierigkeiten habe man mit einer sorgfältigen Abwägung das gesetzliche Mindestziel von 1,8 % der Fläche für Windkraft erreicht. Bernlöhr unterstrich dabei, dass Gebiete mit wasserschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Bedenken im Plan verbleiben könnten, sofern behördliche Freigaben erfolgen. Er zeigte sich zufrieden mit den Ergebnissen des intensiven Beratungsprozesses und betonte: „Abwägen bedeutet immer, gegenläufige Zielrichtungen zu vergleichen, in ihrem Gewicht zu bewerten und nach einem guten Weg unter Berücksichtigung der Argumente zu suchen.“
AFD
„Wir leben in einer Zeit, in der wir alle von den ‚grünen‘ Energien reden – von Wind, Sonne und Wasser, als wären sie die rettenden Engel unseres Planeten. Doch hinter diesem glänzenden Vorhang der erneuerbaren Energien lauern Gefahren, die viele nicht sehen
wollen“, betonte Nikolaos Boutakoglou. Er kritisierte insbesondere die gravierenden Schäden für Umwelt und Tierwelt, darunter den massenhaften Tod von Vögeln und Fledermäusen. „Die Belastungen durch Lärm werden systematisch unterschätzt und machen den Alltag vieler Menschen unerträglich.“ Zudem sei der enorme Flächenverbrauch nicht akzeptabel. Er appellierte: „Wir dürfen nicht zulassen, dass wir uns von dieser scheinbar sauberen Energie blenden lassen. Es ist nicht zu spät, um umzudenken und Alternativen zu suchen.“
SPD
„Ein pauschales 1,8%-Ziel für Windkraftflächen macht regional keinen Sinn und engt unseren Abwägungsspielraum unnötig ein“, kritisierte Andrea Schwarz. Sie forderte eine Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes, um differenzierte regionale Anforderungen besser zu berücksichtigen. Zum Thema Solarthermie wünsche sie sich mehr Flexibilität. Sie kritisierte auch die eingeschränkte kommunale Planungshoheit bei der Windkraft: „Gemeinden haben kaum noch Einfluss, und das gefährdet die lokale Akzeptanz. Wir brauchen mehr regionale und lokale Abwägungen.“ Ein besonderer Fokus lag auf der geplanten Windkraftfläche LB-01: „Dieses Gebiet liegt in einer historisch bedeutsamen Achse und wurde übersehen. Es ist ein handwerklicher Fehler, der korrigiert werden muss.“
FDP
„Wir stimmen der Photovoltaik zu, fordern aber dringend eine Anpassung bei den Windkraftflächenzielen. Die aktuelle 1,8 Prozent Vorgabe ist zu starr und berücksichtigt unsere regionalen Gegebenheiten nicht angemessen“, erklärte Kai Buschmann. Er kritisierte die Flächenvorgaben als „unhaltbar“, da sie kaum Raum für eine sachgerechte Abwägung böten, was den Schutz von Landschaften und Kulturdenkmälern gefährde. Buschmann forderte das Land auf, die Vorgaben des Bundes zu übernehmen. Gleichzeitig kritisierte er die landesrechtliche Vorgabe, dass in Vorranggebieten für Photovoltaik Solarthermie ausgeschlossen werde. Buschmann zeigte sich offen für die Erweiterung des Vorranggebiets LB06 in Ingersheim, vorausgesetzt, die Wirtschaftlichkeit und lokale Unterstützung seien gesichert.
LINKE.Piraten.SÖS
„Ein massiver Ausbau von Photovoltaik und Windkraft in unserer Region ist unumgänglich“, betonte Johanna Rech. Sie kritisierte die Landesvorgaben, die Solarthermie in Vorranggebieten ausschließen und forderte innovative Konzepte wie Agri-Photovoltaik. „78 Prozent unserer Dachflächen sind photovoltaiktauglich – ein enormes, ungenutztes Potenzial.“ Sie lobte den Schritt vorwärts durch den Beschluss zur zweiten Offenlage und forderte eine stärkere Förderung der Windenergie. „Dezentrale Energiegenossenschaften können uns unabhängiger machen von globalen Konzernstrukturen und deren Preisdiktaten.“ Dennoch sei sie enttäuscht über die Ergebnisse der Ausschusssitzung: „Wir leisten nur den Mindestbeitrag, anstatt weitsichtig zu handeln.“