Springen Sie zum Inhalt
Verband Region Stuttgart

Wir haben viele interessante Themen.

Auf den folgenden Seiten gibt es daher weitergehende Informationen:

Abfallwirtschaft

Der Verband Region Stuttgart ist laut Gesetz für die Entsorgung mineralischer Abfälle und von verunreinigtem Bodenaushub zuständig. Dafür konnten bisher die Deponien der Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg (AVL) genutzt werden. Dies wird in Zukunft so nicht mehr möglich sein. Daher ist der Verband nun auf der Suche nach einem Deponiestandort. Eine Aufgabe, bei der auf Transparenz und die Beteiligung von Fachkräften und Bürgerschaft gesetzt wird.

Ankündigungstext gem. § 2 Abs. 4 DBG

Der Verband Region Stuttgart beabsichtigt, eine Dialogische Bürgerbeteiligung durchzuführen.

Gemäß Paragraf 2 Absatz 4 des Gesetzes über die Dialogische Bürgerbeteiligung vom 4. Februar 2021 (GBl. 2021, 118) informiert der Verband Region Stuttgart die Öffentlichkeit darüber, zum Thema „Mitwirkung bei der Entwicklung von Standortkriterien für einen Deponiestandort“ ein Bürgerforum durchzuführen. Dabei werden ca. 50 Teilnehmende durch das Los bestimmt.

Für den Zweck der Auslosung werden die Melderegister zufällig ausgewählter Kommunen herangezogen. In diesen Kommunen werden nach den Kriterien des Melderechts Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahre ausgelost und angeschrieben.

Die Einladungen an die ausgelosten Personen werden frühestens drei Wochen nach dieser Bekanntgabe versendet. Die Einladungen werden auf diese Bekanntgabe verweisen.

Sofern sich mehr Menschen zurückmelden als die vorgesehene Größe es zulässt, wird in einem weiteren Schritt nochmals ausgelost. Dabei werden neben den im Melderegister eingetragenen Kriterien ergänzend die Kriterien Bildungsabschluss und Migrationshintergrund berücksichtigt.

Worum geht es konkret?

Abfallarten und -herkunft

Der Verband Region Stuttgart ist laut Gesetz in seinem Gebiet öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für zwei Abfallströme: Zum einen für mineralische Abfälle, beispielsweise Schlacken, Gießerei- oder Kernsande. Diese mineralischen Abfälle weisen einen höheren organischen Anteil auf als solche Abfälle, die auf einer Deponie der Deponieklasse I (DK I) abgelagert werden dürfen. Die Anforderungen an Deponien bzw. -abschnitte der DK II sind daher höher als die der DK I, bspw. hinsichtlich der Sickerwasserfassung oder der Basisabdichtung zum Untergrund.

Zum anderen ist der Verband öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für verunreinigten Bodenaushub. Als verunreinigter Bodenaushub gilt Material, dessen Verunreinigungsgrad über der sogenannten Hintergrundbelastung liegt. Als Hintergrundbelastung gilt die natürliche Beimengung von Schadstoffen (bspw. Kupfer). Dazu zählt auch Bodenaushub aus Siedlungsbereichen. Dort finden sich, neben unbelastetem Bodenaushub, häufig auch Auffüllungen mit bodenfremden Bestandteilen, wie bspw. Bau- oder Kriegstrümmerschutt sowie Schlacken.

Kreislaufwirtschaft

Mineralische Abfälle bilden deutschlandweit mit über 200 Millionen Tonnen jährlich den größten Abfallstrom und sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Derzeit werden über 90 Prozent der Bau- und Abbruchabfälle stofflich verwertet. Über 56 Prozent finden Anwendung in Rekultivierungsmaßnahmen sowie Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen (Verfüllung/sonstige Verwertungen). Etwa 35 Prozent werden als Recyclingbaustoffe in technischen Bauwerken wiederverwendet. Lediglich 8,3 Prozent müssen der Beseitigung auf Deponien zugeführt werden.

Recyclingbaustoffen gehört nach Ansicht von Expert*innen die Zukunft im Bau. Einige Betriebe, auch in Baden-Württemberg, haben diese umweltfreundliche Alternative zu den endlichen Primärbaustoffen erkannt und sich auf das Recycling von mineralischem Abbruch- und Baumaterial spezialisiert. Diese werden zu hochwertigen Sekundärbaustoffen umgewandelt. Die Recyclingbaustoffe wie Kiese, Sande, Splitt oder Beton kommen in unterschiedlichen Bereichen zum Einsatz. Mit dem Einbau im Straßen-, Wege- und Verkehrsflächenbau sowie im Erd-, Hoch-, und Tiefbau sowie im Garten- und Landschaftsbau werden diese Sekundärbaustoffe wieder in den Kreislauf zurückgeführt..

Wie wird ein neuer Standort gesucht?

Historie

Der Verband Region Stuttgart verfügt über keine eigenen Abfallbehandlungsanlagen zur Beseitigung von mineralischen Abfällen (der Deponieklasse II) und für verunreinigten Bodenaushub. Daher hat er die gesetzlich verankerte Möglichkeit zur Übertragung seiner Entsorgungsaufgaben auf eine privatrechtliche Gesellschaft genutzt. Diese Aufgabenübertragung auf die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL) trat erstmals zum 1.6.2000 in Kraft. Diese Übertragung wurde mehrfach, zuletzt bis zum 31.12.2024 auf die AVL verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nach dem Gesetz möglich.

In Absprache mit den Abfallwirtschaftsbetrieben der Stadt- und Landkreise der Region und unter Einbeziehung des Regierungspräsidiums Stuttgart und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg bekennt sich der Verband zu seiner Aufgabe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und hat, auch zur Planrechtfertigung eines ggf. neuen Deponiestandortes, eine Abfallmengenbilanz und -prognose ausgeschrieben.

Erste Schritte Beteiligung

Nach der politischen Vorberatung zu Jahresanfang 2024 hat der Verband Region Stuttgart die Deponiestandortsuche öffentlich bekannt gemacht und parallel dazu die Bürgerbeteiligung gestartet. Die ersten beiden Verfahrensschritte umfassen zum einen die Ausschreibung einer Studie zum Abfallaufkommen und eine Abfallmengenprognose für die in der Entsorgungspflicht des Verbands liegenden Abfallströme, zum anderen das mehrstufige Verfahren einer dialogischen Bürgerbeteiligung. Diese wird mit der Servicestelle Baden-Württemberg umgesetzt, die auch die Plattform, das sogenannte Beteiligungsportal zur Verfügung stellt.

Scoping

Im ersten Schritt der Bürgerbeteiligung, dem “Scoping-Termin”, haben unterschiedlichste Interessensgruppen und Verbände wichtige Themen, Kriterien und Zielkonflikte bei einer Deponiestandortsuche herausgearbeitet. Diese Sammlung wurden in einer Themenlandkarte festgehalten und bildet die Basis für den zweiten Verfahrensschritt, die Online-Bürgerbeteiligung. Zum Scoping-Termin eingeladen waren insbesondere Interessensvertreter, Naturschutz- und Umweltverbände, der Städtetag Baden-Württemberg, der Landkreistag Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart und die Landkreise in der Region, das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium Stuttgart, Bürgerinitiativen sowie betroffene Verbände der Wirtschaft (bspw. Bau- und Energiewirtschaft).

Bürgerbeteiligung

Bei der Online-Bürgerbeteiligung konnten alle Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum von 10. bis 28. Juni 2024 eigene Vorschläge für Standortkritierien formulieren, Kommentare abgeben und Persönlichkeiten oder Institutionen vorschlagen, die im dritten Verfahrensschritt, dem Bürgerforum (nach den Sommerferien) weiteren Input geben. In diesem dritten Verfahrensschritt bewerten zufällig ausgewählte Bürger*innen die Themenlandkarte und Zielkonflikte in bis zu vier Terminen. Diese Bewertung bildet die Entscheidungsvorbereitung für die politischen Gremien in der Region.

Fachgutachten Standortsuche

Der Verband Region Stuttgart plant ein Gutachten in Auftrag zu geben zur Suche geeigneter Standorte für eine Deponie. Über die weiteren Verfahrensschritte wird an dieser Stelle informiert. 

 

Immer auf dem aktuellen Stand Unser Newsletter

Der Verband Region Stuttgart informiert via Newsletter aus der Region für die Region: Politische Entscheidungen, Veranstaltungen, spannendes Hintergrundwissen. Wenn auch Sie künftig den Newsletter kostenlos abonnieren wollen, dann registrieren Sie sich.

* = Pflichtfeld

Zurück

Immer auf Empfang

Sie benötigen weitere Informationen, haben Fragen oder wollen uns etwas mitteilen? Dann melden Sie sich gerne. Wir freuen uns über Ihre Nachricht.

Kontaktieren Sie uns