Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Planungsausschuss heute den Zeitplan zur Ausweisung von Windkraftstandorten konkretisiert. Danach wird im Planungsausschuss am Mittwoch, 20. Mai der Sachstand nach Abschluss der artenschutzrechtlichen Prüfung samt Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren vorgelegt. In einer Ausschusssitzung im Juni/Juli werden die einzelnen Standorte beraten. Es folgt die abschließende Beratung im Planungsausschuss am Mittwoch, 16. September. Die Regionalversammlung soll dann am Mittwoch, 30. September die Teilfortschreibung des Regionalplans beschließen.
Die Ausweisung von Vorranggebieten für Windräder im Regionalplan wird zunächst als „qualifizierter Zwischenbescheid“ beschlossen. Rechtsverbindlich als Satzung kann die Teiländerung erst dann erlassen werden, wenn die Landschaftsschutzgebiete, in denen Windkraftstandorte liegen, durch die Naturschutzbehörden geändert sind.
Pressemitteilung (als pdf-Datei)