Im Rahmen der Anhörung zur zweiten Planänderung des Planfeststellungsabschnitts (PFA) 1.3b des Bauprojektes Stuttgart 21 hat der regionale Verkehrsausschuss seine Forderung bekräftigt, für die Fahrgäste der Gäubahn auch in der Zeit zwischen Inbetriebnahme von Stuttgart 21 und der erst späteren Anbindung der Gäubahn an den Flughafen die erforderlichen Kapazitäten bereitzustellen. In dieser Zeit ist die Gäubahn mit den Zügen von Horb und Singen nicht mehr direkt an den Stuttgarter Hauptbahnhof angebunden. Die Fahrgäste in die Stuttgarter Innenstadt müssen dann in Böblingen oder Stuttgart/Vaihingen vom Fern- oder Regionalzug auf die S-Bahn umsteigen.
Die S-Bahn ist für diesen Fall gut gerüstet. Zum einen setzt der Verband Region Stuttgart schon sukzessive die Ausweitung des durchgehenden 15-Minuten-Takts auf der S-Bahn um. Zum anderen beschloss der Ausschuss am Mittwoch, die DB Netz AG umgehend mit den Planungen dafür zu beauftragen, dass mit Inbetriebnahme von Stuttgart 21 vier zusätzliche Züge pro Stunde aus dem Nordnetz bis Vaihingen und zwei davon weiter bis nach Böblingen geführt werden können. Der Verkehrsausschuss fordert in seiner Stellungnahme zum PFA 1.3 b mit Nachdruck, dass diese Kapazitäten spätestens mit der Inbetriebnahme des neuen Hauptbahnhofs zur Verfügung stehen, denn dann kann auf der S-Bahn-Stammstrecke mit dem digitalen Zugbeeinflussungssystem ETCS gefahren werden. ETCS ermöglicht eine dichtere Zugfolge und somit mehr Verkehre auf der vorhandenen Infrastruktur.
Für die Gäubahnführung zum Flughafen läuft derzeit die Anhörung zur zweiten Planänderung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den PFA 1.3b. Diese Planänderung war notwendig, da die bis zum Jahr 2030 geplanten S-Bahn- und Landesverkehre auf der Bahnstrecke zwischen Böblingen und Stuttgart/Vaihingen die bisherigen Annahmen übersteigen. Mit den höheren Zugzahlen war auch der Lärm- und Erschütterungsschutz zu überprüfen.
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