Der Verband Region Stuttgart begrüßt die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Danach ist es rechtmäßig, dass die Stadt Sindelfingen auf Weisung des Regierungspräsidiums den Bauvorbescheid zur Erweiterung des Breuningerlandes Sindelfingen um fast 10.000 Quadratmeter Verkaufsfläche zurückziehen musste. Dagegen hatte die Firma Breuninger geklagt.
„Wir sehen unsere Rechtsauffassung bestätigt. Die Vorgaben zur Beteiligung des Verbands Region Stuttgart und der Nachbargemeinden im Sinne eines koordinierten Miteinanders gelten“, sagte Regionaldirektorin Dr. Nicola Schelling in einer ersten Stellungnahme. Der Verband Region Stuttgart hatte beim Regierungspräsidium Widerspruch gegen den Bauvorbescheid der Stadt Sindelfingen eingelegt.
„Kommunale Planungsaussagen müssen in formal korrekten und transparenten Verfahren zustande kommen. Dabei müssen die Betroffenen, auch der Verband Region Stuttgart, gehört werden“, brachte Planungsdirektor Thomas Kiwitt die Position der Region auf den Punkt. Es sei wichtig, dass das Verwaltungsgericht mit seinem Urteil diese verbindlichen Spielregeln stütze. „Alles andere öffnet dem Wildwuchs Tür und Tor“. Die Erweiterung eines großflächigen Einzelhandels dieser Größenordnung könne nicht ohne Information und Beteiligung der Region, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit erfolgen. Es gehe darum, innenstadttypische Sortimente an gut erreichbaren Standorten in der Stadtmitte anzubieten. Die verbindlichen Vorgaben des Regionalplans seien dabei zu berücksichtigen.
Pressemitteilung (als pdf-Datei)