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Verband Region Stuttgart

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Presseinformationen |

Infoveranstaltung in Markgröningen zur Regionalplanänderung von Gebieten für Rohstoffvorkommen

Am Donnerstag erläutert der Verband Region Stuttgart das Verfahren zur Änderung des Regionalplans und die Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit. Außerdem werden die Rahmenbedingungen zum Abbau von Rohstoffen in der Region Stuttgart und die entsprechenden Planungen dargestellt.

 

Der Verband Region Stuttgart informiert am Donnerstag, 28. Juli, ab 18.00 Uhr (Gemeindehaus auf dem Hardt- und Schönbühlhof, Schulweg 3, 71706 Markgröningen) über das Planänderungsverfahren, in dem geprüft wird, ob das aktuelle Sicherungsgebiet für Rohstoffe in Markgröningen gegebenenfalls erweitert und teilweise in ein Abbaugebiet umgewandelt werden darf. Konkret geht es um die planerische Sicherung von Flächen für den Abbau von Kalksteinvorkommen, die östlich/südöstlich vom dortigen Steinbruch liegen.

Im Fokus der Veranstaltung stehen Ausführungen zu den einzelnen Schritten des Verfahrens, dessen Ziele sowie die Inhalte des Umweltberichtes. Vor allem aber werden Wege aufgezeigt, wie sich die Bürgerinnen und Bürger in die Planungsprozesse einbringen und Stellung beziehen können. Die Stadt Markgröningen führt den Informationsabend gemeinsam mit dem Verband Region Stuttgart durch. Es ist ein zusätzliches Angebot in Ergänzung der gesetzlich geforderten Offenlage der Planunterlagen. Die formale Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Planänderungsverfahrens läuft bis zum 31. Juli 2022. Die Öffentlichkeit und damit die Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus bis zum 15. August Zeit, ihre Meinung zu den Planunterlagen mitzuteilen. Weitere Informationen zum Verfahren und die Planunterlagen sind abrufbar unter www.region-stuttgart.org/rohstoffsicherung.

Ein Änderungsverfahren für den Regionalplan ist ergebnisoffen. Es bildet den Rahmen, um alle Kriterien für oder gegen die Ausweisung eines regionalplanerischen Vorranggebietes strukturiert und tiefgehend zu prüfen. Die Beurteilung der Ergebnisse, insbesondere die Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen, ebenso wie die abschließende Entscheidung über die Änderung des Regionalplans liegen bei der Regionalversammlung. Rechtskraft erhält die Planänderung mit der Genehmigung durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als Oberste Landesplanungsbehörde. Die mögliche vorzeitige Aktivierung der Rohstoffsicherungsgebiete muss dabei ebenso wie deren Erweiterung in einem eigenständigen Verfahren deutlich weitgehender anhand der konkreten Tatbestände geprüft werden.

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