Nach Abwägung der Stellungnahmen von Öffentlichen Trägern und Öffentlichkeit hat die Regionalversammlung am Mittwoch einstimmig mit fünf Enthaltungen entschieden, den Entwurf zur Änderung des Regionalplans im Bereich der Entwicklungsachse anzupassen: Im Vergleich zum ersten Planentwurfs wird zusätzlich der Ortsteil Burgstetten-Erbstetten als Siedlungsbereich definiert. Die Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart wurde damit beauftragt, ein erneutes Beteiligungsverfahren mit den entsprechend neu aufbereiteten Planunterlagen durchzuführen.
Warum werden Entwicklungsachsen festgelegt und warum soll eine Entwicklungsachse zwischen Marbach und Backnang entstehen?
Der Landesentwicklungsplan gibt vor, dass Siedlungswachstum insbesondere an Standorten erfolgt, die über einen leistungsfähigen ÖPNV-Anschluss verfügen. Ziel dabei ist es, dass möglichst viele Menschen einen besseren Zugang zum Nahverkehr erhalten und sich infolgedessen der Anteil öffentlicher Verkehrsmittel am Gesamtverkehrsaufkommen erhöht. Dieses Prinzip wird über die Ausweisung von Regionalen Entwicklungsachsen beziehungsweise Landesentwicklungsachsen umgesetzt. Je nach Lage zu diesen Achsen sind die Gemeinden in der Region Stuttgart in zwei Kategorien eingeteilt: Gemeinden an einer Entwicklungsachse liegen im Siedlungsbereich. Das heißt, sie dürfen und sollen bei der Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen auch Wanderungsgewinne berücksichtigen – über den Bedarf der ansässigen Bevölkerung und Unternehmen hinaus. Das heißt, neue Baugebiete können so bemessen werden, dass in den Gemeinden auch Zuzug miteinkalkuliert wird. Zudem würde sich die Bruttowohndichte, die für die Berechnung zugrunde gelegt wird, von derzeit 55 auf 60 Einwohnern pro Hektar etwas erhöhen. Die Gemeinden, die nicht im Siedlungsbereich liegen sind „beschränkt auf Eigenentwicklung“. Mit dem Ausbau der S-Bahn-Linie S4 zwischen Marbach und Backnang wurde die Schienenverbindung für die Anrainergemeinden aufgewertet. Damit erfüllt dieser Bereich die Voraussetzung, um als „Regionale Entwicklungsachse“ festgelegt zu werden. Gleichzeitig würden die Anrainergemeinden mit der Regionalplanänderung künftig den Status einer „Gemeinde im Siedlungsbereich“ erhalten. Ein Automatismus zur Festlegung Regionaler Entwicklungsachsen entlang von Bahnstrecken besteht allerdings nicht.
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