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Solarenergie in der Region: Teilfortschreibung des Regionalplans und Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen

Mit dem Entwurf der Regionalplanteilfortschreibung sollen 0,7 % der Regionsfläche als Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen ausgewiesen werden. Dieser Entwurf geht im Juli 2024 in die Beteiligung der Öffentlichkeit.

Um das Klima zu schützen, soll der Ausbau der erneuerbaren Energien in Form von Windkraft- und Solaranlagen vorangetrieben werden – das sagt der Bundesgesetzgeber. Das Flächenziel von 0,2 % jeder Planungsregion muss bis zum 30. September 2025 in den jeweiligen Regionalplänen umgesetzt sein.

Mit der Entscheidung der Regionalversammlung am Mittwoch, die mit breiter Mehrheit getroffen wurde, werden vor diesem Hintergrund Gebiete für Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen in einem Umfang von 0,7 % der Regionsfläche ausgewiesen. Während der im Juli anstehenden Beteiligung der Öffentlichkeit kann die Bevölkerung Stellungnahmen zu diesem Entwurf abgeben. Die Beteiligung der Kommunen sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgt in der Zeit von Anfang Juli bis Ende Oktober 2024.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien steht im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Windkraft- und Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen stellen keine funktionswidrige Nutzung im Regionalen Grünzug mehr dar. Der Regionale Grünzug wird daher mit Ausnahme der Kernflächen und Kernräume des landesweiten Biotopverbunds, des Waldes und der exponierten Bereiche mit einer Landschaftsbildqualität „sehr hoch“ und „hoch“ für Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen geöffnet.

Für den Bau der Anlagen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die jeweilige Gemeinde notwendig – mit Ausnahme der vom Gesetzgeber privilegierten Bereiche (entlang von Autobahnen, großen Schienenstrecken und Hofstellen). Damit verfügen die Gemeinden über weitgehende Steuerungsmöglichkeiten.

Ausweisung von Vorbehaltsgebieten

Die Region legt zudem zur Umsetzung des Flächenziels Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen fest. Auf diesen Gebieten kommt der Nutzung für Photovoltaik bei der Abwägung mit entgegenstehenden Nutzungen, z. B. baulichen Anlagen, ein besonderes Gewicht zu. Die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten löst jedoch keine Verpflichtung der Gemeinde aus, einen entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen.

Der Entwurf der Regionalplanänderung enthält die Festlegung von Vorbehaltsgebieten auf 0,7 % der Region für Freiflächen-Fotovoltaik-Anlagen (ca. 24,5 km²).

Stimmen der Fraktionen

Roland Schmid (CDU/ÖDP) erinnerte daran, dass „der Verband Region Stuttgart zur Förderung und Sicherung einer geordneten Entwicklung des Verbandsgebietes errichtet wurde“. Damit sei für die CDU/ÖDP-Fraktion auch die Verantwortung verbunden, die Vielfalt der Landschaftsräume zu erhalten und eine naturnahe Entwicklung auch als Naherholungsraum zu fördern. Laut Schmid ließe sich das Leitbild des Regionalplans nur verwirklichen, wenn man alle Ziele in eine Gesamtbetrachtung einbeziehe und keinem Ziel Vorrang einräume. Man sei bereit die Grünzüge für Freiflächenphotovoltaik zu öffnen, um das geforderte Zeil zu erreichen. „Wir gehen mit 0,7 %, einem Mehrfachen des Geforderten, in die Offenlaben und wir unterstreichen damit die überragende Bedeutung der Solarenergie. Wir erfüllen also nicht nur unsere Pflicht. Wir gehen darüber hinaus und laufen Kür,“ so Schmid. Seine Fraktion wolle damit sowohl einen regionalen Beitrag zum Klimaschutz leisten als auch andere, nicht weniger bedeutsame Ziele, nicht vernachlässigen oder völlig ausblenden. Bei den Grünzügen kämen seiner Fraktion die guten Böden und deren Schutz zu kurz. Mit zusammengebissenen Zähnen sei sie aber bereit, diesen Kompromiss mitzutragen. „Mit der Teilfortschreibung des Regionalplans und der Festsetzung der Vorbehaltsgebiete erfüllen wir die Vorgaben der Gesetzgeber und geben eine angemessene, ausgewogene und tragfähige Antwort auf veränderte Anforderungen an die Regionalplanung“, resümierte Schmid.

„Klimaneutralität bei der Energieversorgung ist nur zu erreichen mit den berühmten drei „E“: Energie sparen, Effizienz und dem Ausbau der erneuerbaren Energien“, sagte Dorothee Kraus-Prause (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die Regionalversammlung mache mit der Offenlage für Freiflächen-Photovoltaik nach der Offenlage für Windkraft in einer ihrer letzten Entscheidungen einen wichtigen Schritt beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Nicht umsonst habe die Landesregierung die konkrete Umsetzung den Regionalverbänden übertragen, weil dort die dazu notwendige Planungskompetenz und die erforderliche Kenntnis der Situationen vor Ort vorhanden seien. Umso unverständlicher sei es, dass während der Ausarbeitung immer wieder die Rahmenbedingungen geändert wurden, sei es von Behörden im Blick auf einzelne Kriterien, aber vor allem von Land und Regierungspräsidium im Blick auf den Stellenwert der Grünzüge. „Die Grünzüge sind das Rückgrat unseres Regionalplans. Und in Zeiten wie jetzt, wo wir die Klimaveränderungen hautnah spüren, sind wir umso mehr auf diese Freiräume angewiesen- als Kaltluftentstehungsgebiete bei Wärmebelastung oder als Schwämme bei Starkregen“, so Kraus-Prause. Ihre Fraktion begrüße, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gleichberechtigt neben das Interesse des Ausbaus der erneuerbaren Energien gestellt wurde. Kraus-Prause mahnte, die 90% der unbelegten Dächer in der Region nicht zu vergessen. „Hier muss die Wirtschaftsförderung stärker tätig werden. Sie muss vermehrt werben, informieren, vernetzen und koordinieren.“

Thomas Bernlöhr (Freie Wähler) sah in dem Verfahren zwei positive Aspekte: „Die erste positive Botschaft im Verfahren ist ohne Zweifel, dass das bundesgesetzliche Ziel quasi im Vorbeigehen zu erreichen ist. 0,2 % der Regionsflä- che sind für Photovoltaik zu reservieren.“ Am zweiten Aspekt, der besage, dass die Region dafür zu sorgen habe, dass die regionalen Grünzüge nicht mehr dem Ausbau erneuerbarer Energien entgegenstehen, würden sich die Geister scheiden. „Das bringt – und das ist auf jeden Fall negativ - das Instrument der Grünzüge unter Druck“, so Bernlöhr. Deshalb sei es richtig, dass man sich dieses Instrument des multifunktionalen Grünraumschutzes in seinem Aufbau und seinen Bestandteilen nochmals sehr detailliert angeschaut habe. „Die besonders wertvollen Landschaftsbereiche und der Wald wären aus unserer Sicht durch diese Regelwerke und Planverfahren ausreichend geschützt, deshalb hätten wir Freie Wähler uns eine weitergehende Öffnung des Grünzugs gewünscht und des-halb ist der Auftrag aus dem Landesplanungsgesetz für uns keine schwere Kost und auch nicht zwingend eine schlechte Botschaft“, so Bernlöhr.

„Dass die bereits für die Offenlage ausgewiesenen Flächen, auf denen problemlos und zum Teil ohne Bebauungsplan Freiflächenphotovoltaik installiert werden kann, bei 0,7 % liegt, zeigt klar, dass im verdichteten Raum Freiflächenphotovoltaik leichter umzusetzen ist als Windkraft“, so Regina Traub (SPD). Und dennoch würde das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen und das Regierungspräsidium eine vollständige Öffnung der Grünzüge erwägen. „Gerade im Verdichtungsraum muss besonderes Augenmerk auf Freiflächen gelegt werden“, betonte Traub. Photovoltaik dürfe nicht zum Konkurrenten gesunder Laub- und Mischwälder oder landwirtschaftlicher Flächen werden. Naturnah angelegte Solarparks könnten zur Extensivierung der Agrar- und Weinbaulandbeitragen, da dort auf Pestizide und mineralische Dünger verzichtet werde und somit ein Mehrwert für Klima und Naturschutz möglich sei. Auch in Weinbergen müsse in wenig exponierten Situationen, wenn das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt werde, zukünftig Freiflächenphotovoltaik möglich sein. „Das gilt nicht für Steillagen“, betonte Traub.

Joachim Hülscher (AfD/FR) sah sich zu Beginn seiner Rede gezwungen eine Formulierung in der Begründung für die Teilfortschreibung zu korrigieren. „Die Wirtschaft hat keine gestiegene Nachfrage nach klimaneutralen Strom-/Wärmeangeboten, sondern grundsätzlich nach kostengünstigen Energieangeboten, diese könnten sinnvollerweise auch z.B. aus Kernkraft kommen“, so Hülscher. Gemäß EU-Richtlinie seien die Länder verpflichtet Gebiete für erneuerbare Energie auszuweisen. Um erhebliche Umweltauswirkungen zu verhindern seien vorrangig künstliche und versiegelte Flächen zu belegen sowie Flächen, die nicht für Landwirtschaft genutzt würden. „Konträr zu dieser EU-Vorgabe verlangt nun die Landesregierung zusätzlich die Öffnung unserer Regionalen Grünzüge. Völlig unsinnig und unnötig!“, so Hülscher. Wer die regionalen Grünzüge auch nur teilweise preisgebe, stelle die Grundsätze der Regionalplanung in Frage, daher stimme seine Fraktion nicht zu.

Laut Kai Buschmann (FDP) sei es keine gute Idee von Bund, Land und Regierungspräsidium die regionalen Grünzüge pauschal für Anlagen der regenerativen Energieerzeugung zu öffnen. Im März 2022 sei noch von einer weitgehenden Öffnung der Grünzüge die Rede gewesen, im November wurde dann die vollständige Öffnung gefordert. Verlässliche Planungsbedingungen seien versprochen worden, aber nicht eingehalten. „Den schlechten gesetzlichen Rahmenbedingungen können wir uns nicht entziehen, aber doch die Hälfte unserer Grünzüge weiter schützen. Biotopverbundflächen, Wald und exponierte Lagen bleiben weiter geschützt“, so Buschmann. Umgekehrt sei künftig auf 48 Prozent der Grünzugflächen Photovoltaik möglich. „Die Landesministerien und das Regierungspräsidium sollten unseren Lösungsvorschlag dankbar annehmen. Dann müssen sie sich in Zukunft auch nicht mit Atomreaktoren in Grünzügen rumschlagen“, so Buschmann.

„Erneuerbare Energien sind der Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit unserer Region – auch und gerade im Hinblick auf die globalen Energiekrisen“, so Christoph Ozasek (DIE LINKE/PIRAT). Der deutliche Rückstand bei den Klimaschutzbemühungen in der Region Stuttgart, in den Sektoren Energie, Wärmeversorgung, Mobilität, sei ein unverzeihlicher Fakt. 90 % des Solarpotenzials auf Dachflächen in der Region sei bis heute ungenutzt. Das entspräche der Leistung 10 fossiler Großkraftwerke. „Dass die grün-schwarze Landesregierung, anstatt eine PV-Nachrüstpflicht zu beschließen, um endlich dieses immense Potenzial der Dächer und Fassaden zu aktivieren, Druck auf den Verband Region Stuttgart ausübt, den regionalen Grünzug zu öffnen, ist mehr als bedauerlich“, so Ozasek. Trotz der genannten handwerklichen Fehler, die das Land beschert habe, sei der Beschluss „ein wesentlicher Baustein zur Entfesselung der Energiewende in der Region.“

 

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