Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart erklärte der Regionaldirektor des Verbands Region Stuttgart, Dr. Alexander Lahl: „Wir sehen uns durch das Urteil bestätigt, dass der Verband Region Stuttgart nicht verpflichtet ist, weitere Beiträge für Stuttgart 21 leisten zu müssen. Die Region war von Anfang an mit einem Festbetrag ausschließlich an den Grundkosten von Stuttgart 21 beteiligt, der so mit den politischen Gremien abgestimmt und vertraglich festgeschrieben wurde.“
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