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Presseinformationen |

Pläne für S-Bahnverlängerung nach Horb konkretisiert

Region beschließt Prämissen für eine mögliche Verlängerung. Klare Finanzierungszusage durch das Land, vollständige Kostenübernahme für die Verlängerung und den Fahrzeugeinsatz, Sicherstellung ausreichender Fahrzeuge und Personalressourcen durch die S-Bahn Stuttgart und Klärung der Aufgabenträgerschaft gefordert. Bei Verschlechterung der Betriebsqualität wird die Verlängerung zurückgenommen.

Der Verkehrsausschuss des Verbands Region Stuttgart hat sich in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr mit der Verlängerung der S-Bahn bis nach Horb beschäftigt. Die Maßnahme kann einen maßgeblichen Beitrag dazu leisten, bis zur Fertigstellung des Pfaffensteigtunnels eine Verbesserung der Anbindung der Gäubahn an den Knoten Stuttgart zu erreichen. Vorausgegangen waren gutachterliche Untersuchungen für die Gäubahn für den Zeitraum nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21 sowie Untersuchungen der DB-Netz AG zur möglichen Betriebsqualität nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21 unter Berücksichtigung der Verlängerung nach Horb. Basierend auf den Ergebnissen hat der Ausschuss entschieden, das Thema gemeinsam mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg weiterzuverfolgen und entsprechende Rahmenbedingungen beschlossen.

Gutachterliche Untersuchungen

In Ergänzung zu einem verstärkten Angebot im Regionalverkehr ermöglicht die Verlängerung der S1 bis nach Horb weitere Verbesserungen für den Raum südlich von Herrenberg. Bis zur Inbetriebnahme des Pfaffensteigtunnels können Fahrgäste umsteigefrei den Stuttgarter Hauptbahnhof erreichen.

Die Verlängerung der S-Bahn über Herrenberg hinaus nach Horb erfordert mindestens drei zusätzliche S-Bahn-Fahrzeuge und ist nicht ohne die Bereitstellung von zusätzlichem Personal umsetzbar.

Die Ergebnisse der Untersuchung der DB Netz AG zeigen, dass die Verlängerung der S1 nach Horb zwar mit einem Anstieg der Verspätungen zwischen Herrenberg und Horb einhergeht, jedoch insgesamt noch im Bereich der optimalen Betriebsqualität bleibt. Es sind keine direkten Auswirkungen auf die Betriebsqualität der anderen S-Bahn-Linien erkennbar.

Prämissen der Region für die Verlängerung

Der Verkehrsausschuss hat entschieden, dass die Verlängerung der S1 nach Horb nur dann erfolgen kann, wenn bestimmte Randbedingungen erfüllt sind. Dazu gehören eine klare Finanzierungszusage vom Land mit der vollständigen Kostenübernahme für die Verlängerung und den Fahrzeugeinsatz sowie die Sicherstellung ausreichender Fahrzeuge und Personalressourcen durch die S-Bahn Stuttgart. Negative Auswirkungen auf die Betriebsqualität im Kernnetz der S-Bahn müssen vermieden werden, andernfalls muss die Maßnahme zurückgenommen werden. Auf Grundlage dieser Prämissen soll im nächsten Schritt eine entsprechende Vereinbarung zur Verlängerung mit dem Land und der S-Bahn Stuttgart erarbeiten werden.

Stimmen der Fraktionen

„Unsere Fraktion hat von Anbeginn betont, dass wir bereit sind, nach Horb zu fahren, wenn kein Nachteil für die Fahrgäste in der Region entsteht“, betonte Rainer Ganske (CDU/ÖDP). „Wir wissen nicht, ob wir die Fahrer und Fahrzeuge haben, hier ist die Hoffnung ganz oben“, so Ganske. Wichtig sei ihm deswegen, dass bei negativen Auswirkungen ein Automatismus greifen müsse, die Leistung nach Horb einzustellen, ohne zu diskutieren. Für ihn stelle sich zudem noch die Frage, bei wem die Aufgabenträgerschaft liege.

Es wäre mehr als peinlich, sich Gesprächen zu verweigern“, so Michael Lateier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Seine Fraktion trage die Prämissen mit, da es für sie ein starkes Anliegen sei, nach Horb zu fahren. Dreh- und Angelpunkt werde seiner Meinung nach das Personal sein. Hier schlug er vor, dass das Land Personal umschule und abgebe, um das Angebot zu ermöglichen. „Wir sollten alle Maßnahmen ergreifen, die nicht zulasten der Region gehen“, appellierte Lateier.

„Wenn sich die Realität den Perspektiven anpasst, sind wir froh“, konstatiert Bernhard Meier (Freie Wähler) in Bezug auf die Auswirkungen der Verlängerung auf das bestehende S-Bahn-Netz. Auch für ihn sei die Aufgabenträgerschaft ein wichtiger Punkt. „Wir meinen, dass es keine Zweifel geben kann. Die Region muss den Hut aufhaben für eine S-Bahn nach Horb.

Thomas Leipnitz (SPD) und seine Fraktion seien einverstanden, unter den gegebenen Prämissen nach Horb zu fahren. Wichtig sei jedoch die Frage der Finanzierung. „Das Land muss zu seiner Verantwortung stehen, die es auch in die Raumschaft artikuliert hat“, forderte Leipnitz.

Für Holger Dorn (AfD/FR) sei das Risiko negativer Auswirkungen auf die Pünktlichkeit der S-Bahn sei seiner Fraktion zu groß. Er forderte, ein Gütekriterium festzulegen, wie man Verzögerungen messe und aktuell erfasse, um die Reißleine ziehen zu können.

„Wir wollen eine Verlängerung der S-Bahn, aber nicht um jeden Preis“; so Armin Serwani (FDP). Die Finanzierung müsse dabei das Land stellen. Die Aufgabenträgerschaft sei für ihn klar beim Verband und müsse Bestandteil der Verträge sein.

„Wir sind im Reparaturmodus der Fehlentscheidung, die Gäubahn zu kappen“, so Wolfgang Hoepfner (DIE LINKE/PIRAT). Er betonte, dass für ihn jedes beschlossene Kriterium ein K.-O.-Kriterium sei.

 

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