Was bedeuten die Festlegungen zum Klimaschutz und zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Koalitionsvertrag der Landesregierung für die Region? Und wie wirken sich die Neuauflage des Windatlasses 2019 und eine entsprechend aktualisierte Datengrundlage auf die Auswahl von Standorten für Windkraftanlagen aus? Im Planungsausschuss am Mittwoch gab es eine Bestandsaufnahme zu diesen Fragen mit anschließender Diskussion zu den weiteren planerischen Überlegungen und Schritten.
Eine neue, zentrale Vorgabe durch die Landesregierung bildet in der dicht besiedelten Region Stuttgart eine besondere Herausforderung: Zwei Prozent der Landesfläche sollen für Windkraft und Photovoltaik auf Freiflächen gesichert werden. Die Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart wurde in diesem Zusammenhang damit beauftragt, das zuständige Landesministerium um Informationen zu den genauen Rahmenbedingungen zu bitten. Diese Vorgaben würden dann zusammen mit potenziellen Flächen für Wind- und Solarnutzung die Grundlage für eine Teilfortschreibung des Regionalplans bilden. Die Geschäftsstelle wird zwischenzeitlich einen Kriterienkatalog für die Findung möglicher Photovoltaik-Flächen vorlegen – basierend auf einer Potenzialstudie des Landes. Bei der Windkraft werden die Daten aus dem Windatlas 2019 zugrunde gelegt, um „Suchräume“ zu definieren, die eine für die Energiegewinnung ausreichende „Windhöffigkeit“ aufweisen.
Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen wurden bereits 2011 im Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans ermittelt. Das Änderungsverfahren konnte jedoch nicht abgeschlossen werden und ruht derzeit. Die vorliegende Überarbeitung des Windatlasses als zentraler Datengrundlage und damit auch die Änderung des relevanten Schwellenwerts für die Eignung von Standorten, macht eine umfassende Revision des planerischen Vorgehens nötig. Wesentliche Eckpunkte wie Abstände zur Wohnbebauung und ganz aktuell die Umsetzung des Zwei-Prozent-Zieles bringen weiteren Klärungsbedarf. Bei den Arbeiten am Regionalplan wird auch die Öffentlichkeit Gelegenheit haben, sich über die Inhalte zu informieren und Stellung zu beziehen.
Stimmen der Fraktionen
„Der Sachstandsbericht macht es nicht einfacher, zeigt aber, wo wir stehen und was auf uns zukommt“, befand Roland Schmid (CDU/ÖDP). „Regionen sind sehr unterschiedlich gestrickt, es gibt dichtere und weniger dicht besiedelte Bereiche.“ Daher gebe es Regionen mit 5-6 Prozent Fläche für erneuerbare Energien, aber auch Regionen, die nicht auf zwei Prozent kämen. Da der Windatlas 2019 andere Beurteilungskriterien anlege, stellte sich für Schmid die Frage: „Worauf kann man aufbauen und wo müssen wir von vorne anfangen?“ Photovoltaik sei besser mit der Landschaft vereinbar als Windkraftanlagen: „Hier müssen wir Schwerpunkte setzen“, so Schmid. „Wir waren damals schnell, inzwischen haben sich die Verfahren verfeinert, deshalb ist es auch klar, dass es neue Vorgaben geben muss“, konstatierte Dorothee Kraus-Prause (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Mit den 27 Anlagen sei trotzdem schon ein namhafter Beitrag geleistet worden. Bezüglich der Photovoltaik-Anlagen verwies Kraus-Prause auf den Antrag ihrer Fraktion, Potentiale entlang von Bahn- und Autobahnstrecken zu heben, bevor Grünzüge dafür angedacht werden. Sie sprach sich für eine landesplanerische Regionalisierung aus: „Es leuchtet ein, dass die Region Stuttgart aufgrund ihrer Siedlungsdichte mit anderen Maßstäben gemessen werden muss.“ Um den Zeitplan machte sich Wilfried Wallbrecht (Freie Wähler) Sorgen, „vor allem den vom Land“. Er befürchtete „einen weiten Weg, der vor uns liegt.“ Regina Traub (SPD) hob hervor, dass zwölf Neuanlagen im Jahr 2020 nicht genug seien. „Ziel muss es sein, möglichst viele Standorte zu finden.“ Sie bat darum, neue Flächen, die sich durch den Windatlas 2019 ergeben, als Vorarbeit schon herauszusuchen. Weiter stellte sie die Frage, was mit Standorten passiere, die nach den neuen Berechnungen nicht mehr als geeignet gelten. „Teilweise sind dort schon Planungen entstanden“, so Traub. Bei Photovoltaik-Anlagen müsse man die Auswirkungen auf das Landschaftsbild bedenken. Joachim Hülscher (AfD) bezeichnete das Zwei-Prozent-Ziel als „politisch aus der Luft gegriffen“. „Wir sehen ja, dass die Investoren nicht in Scharen Schlage stehen, dass muss man sich bewusst machen.“ Einen „harten Brocken“ sah Kai Buschmann (FDP) in den neuen Daten. „Bei 53 Prozent der Vorranggebiete haben wir Entscheidungen auf falscher Faktenbasis getroffen.“ Da mit diesem vorläufigen Plan aktuell noch bei Bauanträgen für Windkraftanlagen argumentiert werde, müsse man für die Zwischenphase entscheiden, wie man mit diesen Anträgen umgehe. „Es gibt andere Hinderungsgründe als die Regionalplanung und die liegen vor allem dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zugrunde“, betonte Christoph Ozasek (DIE LINKE/PIRAT). Er hoffe, dass diese durch die neue Evaluation ausgeräumt werden.
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