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Verband Region Stuttgart

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Regionalversammlung positioniert sich gegen Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)

Verband Region Stuttgart unterstützt Position von Landesregierung und Stadt Stuttgart.

Die Veränderungen im § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, die eine erhebliche Auswirkung auf die kommunale Planungsfreiheit und städtebauliche Entwicklungen haben könnten, waren Hauptthema der jüngsten Sitzung des Verkehrsausschusses am 21. Oktober 2024. Im Verkehrsausschuss wurden die möglichen Folgen der Gesetzesänderung diskutiert, insbesondere im Hinblick auf die Freistellung von Bahnflächen für nicht-bahnbetriebliche Zwecke, wie den dringend benötigten Wohnungsbau. In der Regionalversammlung am darauffolgenden Mittwoch wurde die ablehnende Position des Bundesrates, der baden-württembergischen Landesregierung und der Landeshauptstadt von der Regionalversammlung aufgegriffen und unterstützt.

Die Gesetzesänderung, die Ende 2023 eingeführt wurde, stellt neue Herausforderungen dar, indem sie die Voraussetzungen für die Entwidmung von Bahnbetriebsflächen verschärft. Dies könnte wichtige städtebauliche Entwicklungsprojekte wie das Rosensteinviertel in Stuttgart beeinträchtigen, welches die Schaffung von bis zu 5.700 Wohnungen in innerstädtischen Bereichen vorsieht.

Die Landeshauptstadt Stuttgart und der Deutsche Städtetag haben bereits Bedenken geäußert, dass diese Änderungen einen verfassungswidrigen Eingriff in die kommunale Planungshoheit darstellen könnten. Der Verband Region Stuttgart bekräftigt seine Unterstützung für die von der Landesregierung und der Stadt Stuttgart vertretene Position und wird sich aktiv an den weiteren Diskussionen und Maßnahmen beteiligen, um die Interessen der Region zu schützen und zu fördern.

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