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Presseinformationen |

Regionalplan soll bei Windenergie aktualisiert werden

Anpassung an neue Erkenntnisse aus behördlichen Prüfungen und dem neuen Windatlas Baden-Württemberg

Der Planungsausschuss hat heute zur Kenntnis genommen, dass sieben geplante Vorranggebiete sowie die Teilfläche eines weiteren geplanten Vorranggebietes für eine förmliche Festlegung nicht in Betracht kommen. Die Geschäftsstelle des Verbands soll einen Verfahrensvorschlag für eine Teilfortschreibung des Regionalplans im Bereich Windkraft erarbeiten, sobald die neuen Grundlagen vom Land vorliegen. Die Fraktionen von FDP und CDU hatten jeweils Anträge zur Teilfortschreibung „Windenergie" eingebracht.

Hintergrund ist zum einen, dass sich zunächst ausgewiesene mögliche Gebiete für Windenergienutzung in Grünzügen beziehungsweise Landschaftsschutzgebieten bei der Detailprüfung durch die jeweils zuständigen Behörden als nicht realisierbar erwiesen haben. Zum anderen stellt das Land mit dem Windenergieerlass und dem Windatlas Baden-Württemberg derzeit die beiden zentralen Planungsgrundlagen auf den Prüfstand.

13 Gebiete aus der „Gebietskulisse“ aus dem Jahr 2015 liegen in Landschaftsschutzgebieten. Nach Prüfung durch die Unteren Naturschutzbehörden der betroffenen Landkreise stehen in zwei Gebieten im Landkreis Göppingen und sechs Gebieten im Rems-Murr-Kreis Landschaftsschutzregelungen entgegen. Ein weiteres Gebiet im Landkreis Göppingen und ein Gebiet in Landkreis Esslingen werden derzeit noch geprüft. Für zwei Gebiete hat der Landkreis Göppingen eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung abgeschlossen, in Stuttgart wurde für ein Gebiet eine Befreiungslage festgestellt (alle Gebiete s. Karte). Auf der „Haben-Seite“ stehen 22 Windenergieanlagen, die zwischenzeitlich bereits in Betrieb genommen wurden. Dazu zählt mit dem Windpark „Lauterstein“ der größte und leistungsstärkste Windpark Baden-Württembergs.

Die Regionalversammlung hatte im September 2011 eine Teilfortschreibung des Regionalplans eingeleitet. Ziel war es, Vorranggebiete für Standorte regional bedeutsamer Windanlagen auszuweisen und dabei gleichzeitig die Anforderungen von Energiewende und Freiraumschutz miteinander in Einklang zu bringen. Derzeit gilt der auf dieser Grundlage im September 2015 von der Regionalversammlung beschlossene qualifizierte Planentwurf mit 41 potenziellen Vorranggebieten für Windkraft, der auf Grundlage des Windenergieerlasses aus dem Jahr 2012 und des Windatlasses Baden-Württemberg mit Stand 2011 erstellt wurde. Zum Zeitpunkt des Beschlusses bestand bei Gebieten, die Landschaftsschutzgebiete überlagern, noch Klärungsbedarf durch die zuständigen Behörden, ob die geltenden Landschaftsschutzgebietsverordnungen einer Festlegung entgegenstehen.

Zum weiteren Vorgehen für die Teilfortschreibung sagte Planungsdirektor Thomas Kiwitt: „Wenn der neue Windatlas dem alten weitestgehend entspricht, könnten wir bei unserer „Kulisse“ bleiben. Bei signifikanten Änderungen, müssten wir allerdings von vorne anfangen.“ 

Endlich Klarheit zu den Standorten

Jürgen Lenz von der CDU-Fraktion kommentierte: „Wir freuen uns erst einmal, dass wir endlich ein Ergebnis haben.“ Es sei schade, dass ein Standort in Göppingen immer noch in der Warteschleife sei und nicht nachvollziehbar, dass das Landratsamt dieses Gebiet noch nicht herausgenommen habe. „Wir sind für Windkraft, aber an guten Standorten und nicht gegen den Bürger“, so Lenz. Dorothee Kraus-Pause von den Grünen betonte mit Blick auf das Bearbeitungstempo der Landratsämter, dass dies ein Merkmal für die Sorgfalt der Prüfung sei. „Die Landratsämter machen es sich nicht leicht und versuchen, allen Bedürfnissen gerecht zu werden.“ Matthias Hahn, SPD, war es wichtig in der Außenkommunikation deutlich zu machen, dass die Entscheidungen der Landratsämter endgültig sind und es keine „Schlupflöcher“ gebe. Peter Bernlöhr von den Freien Wählern stellte fest: „Auffällig ist die unterschiedliche Handhabung der Landratsämter. Wir haben hier keinen regionalen Einfluss, das ist auch klar.“ Für die Linken sagte Christoph Ozasek: „Gut, dass mit dem neuen Windatlas eine noch bessere Datenqualität kommt, um die richtigen Standorte zu bestimmen.“ Es sei schade, dass so viele Gebiete im Rems-Murr-Kreis herausgefallen seien. Kai Buschmann, FDP, fand es positiv, dass nun Klarheit besteht. Gegen einige Standorte hätten immer schon große Einwände bestanden. Negativ sei aber, dass seitens des Landes kein verlässlicher Zeitplan bekannt sei.

Die Presseinformation als PDF-Download
Anlage "Kartografische Darstellung der Windkraftkulisse" als PDF-Download

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