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Verband Region Stuttgart

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Region schlägt Flächen für Windkraftanlagen vor

Vorgaben zum Ausbau erneuerbarer Energien sollen erfüllt und in Einklang mit dem Schutz von Menschen, Natur und Landschaft stehen. Regionalversammlung beschließt Planentwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit.

Die Planungen zur Nutzung erneuerbarer Energie in der Region Stuttgart werden der Öffentlichkeit vorgestellt. In der Sitzung der Regionalversammlung wurden infrage kommende Flächen und Auswahlkriterien präsentiert. Die Regionalrätinnen und -räte haben entschieden, der Empfehlung der Verwaltung zu folgen und den Offenlagebeschluss zur Teilfortschreibung des Regionalplans für das Thema „Windkraft“ gefasst. Die Teilfortschreibung schafft die rechtlichen Voraussetzungen zum Bau von Windkraftanlagen und ist notwendig, um das gesetzlich vorgegebene Flächenziel von mindestens 1,8 % (Wind) der Regionsfläche zu erreichen. Falls dieses Ziel nicht erreicht werden kann, würde es aus rechtlicher Sicht bedeuten, dass ein viel höherer Anteil der Regionsfläche bebaut werden könnte – ohne Rücksicht auf Landmarken oder der Umzingelung von Gemeinden.

Berücksichtigte Kriterien

Der Verband Region Stuttgart hat dabei die Verpflichtung, die Vorgaben zum Ausbau erneuerbarer Energien zu erfüllen und gleichzeitig den Schutz von Menschen, Natur und Landschaft soweit möglich zu gewährleisten. Daher wurden bei der Festlegung der infrage kommenden Vorranggebiete neben rechtlichen Einschränkungen auch weitere Auswahlkriterien berücksichtigt. Hierzu zählt ein Vorsorgeabstand zwischen Vorranggebieten und Wohnbebauung von 800 Metern. Damit hat die Region einen größeren Abstand als die rechtlich notwendigen 700 Meter zugrunde gelegt. Eine Ausweitung des Abstands über 800 Meter würde hingegen das Erreichen des Flächenziels gefährden. Neben Immissions- und Naturschutzaspekten wurde auch die Bedeutung historischer Denkmäler (z.B. Grabkapelle auf dem Württemberg) und UNESCO-Weltkulturerbestätten, deren großräumige Umgebung geschützt werden muss, bedacht.

In einem umfassenden Umweltbericht, der im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zusammengestellt wurde, werden die mitunter erheblichen Wirkungen auf die Erholungsqualität, das Landschaftsbild und die Tier- und Pflanzenwelt dargestellt. Gebiete mit bereits bestehenden bzw. genehmigten Anlagen wurden bei der Auswahl möglicher Vorranggebiete besonders berücksichtigt. Damit wird angestrebt, Anlagen an Standorten mit bereits bestehender Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu konzentrieren. Zudem können dort bestehende Anlagen in Zukunft durch neue, leistungsstärkere ersetzt werden.

Weiteres Vorgehen

Der Planentwurf wird den Städten, Gemeinden und Trägern öffentlicher Belange mit der Bitte um Stellungnahme zugesendet. Die Öffentlichkeit kann den Planentwurf sowie den Umweltbericht und ergänzende Unterlagen in der Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart, den Landratsämtern sowie auf der Homepage des Verbands Region Stuttgart einsehen. Zudem sind in unterschiedlichen Gemeinden sowie Online-Informationsveranstaltungen geplant, um die Planinhalte und das Verfahren zu erläutern und Fragen zu beantworten. Die Regionalversammlung wird sich mit allen eingehenden Stellungnahmen befassen.

Stimmen der Fraktionen

Roland Schmid (CDU/ÖDP) ging auf das Verbandsgesetz ein, in dem das Leitbild der Regionalentwicklung die naturnahe Entwicklung und den Erhalt der Landschaftsräume an vorderster Stelle sieht. Gleichzeitig betonte Schmid: „Der Klimaschutz und die Reduzierung des CO2-Ausstoßes, auch durch Windkraftanlagen, entspricht den Grundsätzen der regionalen Arbeit.“ Es sei Kernaufgabe, den Klimaschutz bestmöglich im Regionalplan zu integrieren. Für seine Fraktion sei bei allen Entscheidungen mit gesellschaftlicher Tragweite zentral, den Rückhalt der Mehrheit der Bevölkerung zu sehen. So würde die Fraktion vier Prämissen bei der Planung sehen: Man wolle ein gutes Angebot für die Umsetzung von Windkraftanlagen machen, dem Wildwuchs vorbeugen, die Voraussetzungen für ausreichende Flächen für die Windenergienutzung schaffen und nicht zuletzt, sei mit der Offenlage der Teilfortschreibung noch nichts beschlossen. „Wir behalten uns die Entscheidung im Einzelfall und den Blick auf die konkrete landschaftliche Umgebung vor“, bekräftigte Schmid. Um entsprechende Spielräume zu haben, habe seine Fraktion auch den 800 Metern Abstand zugestimmt. „Wir vertrauen darauf, dass die neuen Perspektiven der Windkraft auch genutzt werden.“

Der Klimawandel sei wahrhaftig da, sagte Leo Buchholz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Der gemeinsame Beschluss zur Windkraft sei ein Baustein für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen und dazu noch für regionale Wertschöpfung. „Wie alle Regionen der Welt muss auch die Region Stuttgart ihren Einfluss nutzen und sich der gigantischen Herausforderung der Klimakrise stellen.“ Die Windkraft sei unverzichtbar, um Kohle, Öl und Gas als Energieträger zu ersetzen und den immer weiter anwachsenden Energiehunger zu stillen. „Die Standorte aus dem Offenlageentwurf sind die objektiv besten Standorte der Region“, betonte Buchholz, weil sie drei Kriterien erfüllten: „Sie haben ein starkes Winddargebot von über 215 W/m², sie halten Abstand zu den Siedlungen und sie führen zu keinen ausschließbaren Zielkonflikten.“ Den im Vergleich zur Landesempfehlung von 800 auf 900 Meter vergrößerten Abstand trage seine Fraktion als politischen Kompromiss zum Wohle des Verfahrens mit.

„Unsere Fraktion wird sich wie bisher kon­struktiv und positiv zur Windkraft positionieren, auch wenn damit vor Ort teils kontroverse Debatten verbunden sind“, erklärte Thomas Bernlöhr (Freie Wähler). Wir drücken der Verbandsgeschäfts­stelle und uns die Daumen, dass der aktuelle Anlauf in der geltenden Systematik tatsäch­lich das Verfahren zur Rechtskraft bringt.“ Die regionalpolitische Debatte, wie viele Standorte am Ende im Satzungsbeschluss noch enthalten sein sollten, habe sich durch das gesetzliche Mindestziel an Fläche erledigt. Inwieweit sich die potenziellen Flächen verringern, wisse man aber erst nach der Trägerbeteiligung. Deshalb sei es auch noch offen, wie viel Manövriermasse für eine regionalplane­rische Abwägung bleibe. Hauptsache sei, man bleibe am Ball.

„Die Akzeptanz von Windkraftanlagen hat sich seit unserem letzten Suchlauf ab 2015 verändert, die Einsprüche sind nicht mehr so stürmisch“, stellte Regina Traub (SPD) fest. Das Land Baden-Württemberg mache es sich dennoch einfach und habe die zentrale Herausforderung an die Regionalverbände delegiert. Traub war sich sicher, dass in den technischen Weiterentwicklungen noch viele Optionen stecken, um Beeinträchtigungen zu reduzieren und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Außerdem „hat sich der Verband bei der Ausweisung von Vorranggebieten intensiv mit den Ausschlusskriterien beschäftigt“. Tabubereiche wie Biotope, der Artenschutz und Landmarken seien ebenso gewürdigt worden wie das Thema „Umzingelung“, um die Überlastung von Teilbereichen zu verhindern. In diesem Sinne sei auch der Abstand von 800 Metern zum Siedlungsbereich mehrheitlich festgelegt worden. „Mit unserer Planung steht aber noch kein einziges Windrad.“ Die Genehmigungsphasen müssten deshalb deutlich verringert werden.

„Erneut müssen kommunale Entscheidungsträger unter den surrealen Zwangsvorgaben der Bundesregierung leiden“, kritisierte Daniel Lindenschmid (AfD/FR), „wenn 1,8 Prozent der Landesfläche mit Windindustrieanlagen zugepflastert werden sollen.“ Zeitgleich mit dem Ausbau dieser „Vogel- und Insektenschreddern“ werde die Kernenergie als eine der zuverlässigsten Energiequellen der Gegenwart eliminiert, würden jahrhundertealte Kulturlandschaften verschandelt. Allein, um die Abschaltung von Neckarwestheim II zu kompensieren, würden mindestens 1.100 Windindustrieanlagen benötigt. Auch das Ziel „Netto-Null beim Flächenverbrauch bis 2035“ werde in diesem Zusammenhang nicht einmal mehr thematisiert. Schlussendlich müsse der Verband den „Zwangsvorgaben“ der Bundesregierung und diesem „verhängnisvollen Irrweg“ folgen.

Kai Buschmann (FDP) äußerte Unzufriedenheit darüber, dass die nicht öffentlichen Sitzungen des Planungsausschusses dazu genutzt wurden, „quasi stillschweigend einen ‚Vorsorgeabstand‘ von 800 Metern einzuführen“. Dieser Abstand, den seine Fraktion als viel zu gering in der dichtbesiedelten Region erachte, sei eine „willkürliche Festlegung zum Schaden der betroffenen Menschen. 900 Meter Vorsorgeabstand würde die FDP noch mittragen, denn auch diese würden reichen, um das Planziel zu erreichen. Diese Planziffer würde immer noch ausreichenden Puffer zu den 1,8 Prozent bieten. Buschmann kritisierte, dass die Möglichkeit mit weniger dicht besiedelten Regionen über einen Flächenüberhang für Windenergie und einen entsprechenden Ausgleich zu verhandeln, „geradezu unterschlagen worden sei“. „Aufgrund der Fertigstellungsfrist des Regionalplans Ende nächsten Jahres ist dieser Zug jetzt leider abgefahren“, bedauerte Buschmann. Der Antrag der FDP-Fraktion, den Vorsorgeabstand von 900 Metern zur Wohnbebauung in der Planung zu berücksichtigen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Christoph Ozasek (DIE LINKE/PIRAT) konstatierte: „Der Nachholbedarf bei den Erneuerbaren Energien ist immens.“ Und dies, obwohl die Region reich an windhöffigen Lagen sei und in Uhingen der Prototyp aller modernen Windkraftanlagen entwickelt wurde. „Es mangelt bis heute an einer wirksamen Klimaschutzstrategie im Regionalverband. Gerade einmal zwei Prozent CO2-Einsparung wurden seit 2012 realisiert.“ Im Sektor Energieerzeugung habe die Region nun die Chance, hier eine Strategie auszuformen. Es müsse das gemeinsame Anliegen sein, die Fachplanung zum Erfolg zu führen. Ozasek zeigte sich daher zufrieden, dass mit der Offenlage des Fachplans nun 95 Quadratkilometer Potenzialfläche für die Windenergienutzung in die Anhörung gehen. „Der Wohlstand unserer Region hängt unmittelbar an der Verfügbarkeit bezahlbarer, regenerativer Energie“, schloss Ozasek.

Pressemitteilung als PDF-Download 

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