Der Gemeindeverwaltungsverband hatte bei der Fortschreibung des Regionalplans beantragt, als Unterzentrum ausgewiesen zu werden. Bisher ist die Gemeinde Neckartenzlingen als Kleinzentrum eingestuft. Begründet wurde dies zum einen mit der Anzahl der Einwohner im Verwaltungsraum. Zum anderen mit vorhandenen zentralörtlichen Einrichtungen, insbesondere im Bildungs- und Gesundheitsbereich. Der Verband Region Stuttgart hatte bei der Fortschreibung des Regionalplans geprüft, ob und inwieweit die Festlegung zusätzlicher Zentraler Orte oder eine Höherstufung bestehender Zentraler Orte aus raumordnerischen Gründen erforderlich ist. Dabei wurden die bestehenden Einstufungen bestätigt und damit auch die Festlegung der Gemeinde Neckartenzlingen als Kleinzentrum. Der Antrag wurde daher nicht berücksichtigt.
Das Ansinnen, per Normenkontrolle im Regionalplan als Unterzentrum eingestuft zu werden, ist mit dem heutigen Urteil des VGH gescheitert. Die Kosten des Verfahrens trägt der Gemeindeverwaltungsverband, der noch die Möglichkeit hat gegen das Urteil in Revision zu gehen.
Donnerstag, 31.10.2013/vrs
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