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Verband Region Stuttgart

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Auf den folgenden Seiten gibt es daher weitergehende Informationen:

Solarenergie in der Region

Der Verband Region Stuttgart hat den gesetzlichen Auftrag, Gebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Umfang von mindestens 0,2 Prozent der Regionsfläche auszuweisen und darüber hinaus die der Freiraumsicherung dienenden Regionalen Grünzüge dahingehend zu öffnen, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen auch dort ermöglicht werden können.

Aktuelles Verfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Die Regionalversammlung hat am 5. Juni 2024 einen entsprechenden Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans beschlossen und dafür das Beteiligungsverfahren eröffnet. Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben nun gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz bzw. § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz Gelegenheit, sich zum Planentwurf zu äußern.

  • Die Beteiligungsunterlagen sind beim Verband Region Stuttgart, den Landratsämtern sowie der Stadt Stuttgart vom 1. Juli bis 31. Juli ausgelegen. Hierüber wurde durch öffentliche Bekanntmachung informiert.
  • Es haben zwei Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeitkeit am 2. und 3. Juli stattgefunden. Hier finden Sie Präsentation und Protokoll der Veranstaltungen zum Download.
  • Zwei weitere Informationsveranstaltungen explizit für Vertreter*innen von Kommunen haben am 19. Juli und am 18. September stattgefunden. Hier finden Sie die Präsentation zum Download.
  • Zudem finden Sie online eine "Hinweiskarte Öffnung des Regionalen Grünzugs
  • Stellungnahmen konnten über die Beteiligungsplattform online eingereicht werden.
  • Stellungnahmen konnten zudem auch per Mail (solarenergie(at)region-stuttgart.org) oder Niederschrift an Verband Region Stuttgart, Kronenstraße 25, 70174 Stuttgart eingereicht werden: Die Frist für Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung war der 9. August 2024, die Frist für Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange der 31. Oktober 2024.

Zu Ihrer Information stehen der Planentwurf mit Textteil, Begründung, die Darstellung der Vorbehaltsgebiete in der Raumnutzungskarte und der Umweltbericht mit den Einzelsteckbriefen zur Verfügung. Weitere Informationen können Sie der Begründung der Teilfortschreibung des Regionalplans und der Sitzungsvorlage der Regionalversammlung vom 5. Juni 2024 entnehmen.

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