Neue Entwicklungsachse: Verfahren zur Änderung des Regionalplans für den Bereich Murrtal
Die Leitplanken für die Entscheidungen vor Ort, wo und in welchem Umfang Siedlungsentwicklung umgesetzt werden soll, finden sich im Regionalplan auf der Grundlage der Vorgaben des Landesentwicklungsplans. Kern der darin verankerten Leitvorstellung ist die Festlegung von Regionalen bzw. Landesentwicklungsachsen. Damit verbunden sind die beiden Kategorien „Siedlungsbereich“ für Gemeinden, die Entwicklungsachsen zugeordnet sind und „Gemeinden beschränkt auf Eigenentwicklung“ für Gemeinden außerhalb der Entwicklungsachsen. Während bei letzteren die Entwicklung vom Bedarf der ansässigen Bevölkerung bzw. Unternehmen hergeleitet wird, sollen bei Gemeinden im Siedlungsbereich auch Zuwanderung bzw. Neuansiedlungen bei der Ausweisung von Wohn- und Gewerbebauflächen berücksichtigt werden.
Ändern sich die Voraussetzungen gegenüber den entsprechenden Festlegungen im geltenden Regionalplan, wie aktuell für den Bereich Murrtal, wo durch die Verlängerung der S-Bahnlinie S4 im Jahr 2012 über Marbach hinaus bis nach Backnang für diesen Abschnitt die Zuordnung zu einem leistungsfähigen ÖPNV gegeben ist, kann über ein Regionalplan-Änderungsverfahren unter Beteiligung betroffener Kommunen, Planungsträger und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eine Anpassung des Regionalplans vorgenommen werden.
Die Regionalversammlung hat im Dezember 2020 das Regionalplan-Änderungsverfahren zur Festlegung einer neuen Regionalen Entwicklungsachse zwischen den Mittelzentren Ludwigsburg/Kornwestheim und Backnang auf den Weg gebracht. Im Verlauf dieser neuen Entwicklungsachse sollen die bisher auf die Eigenentwicklung beschränkten Gemeinden Affalterbach, Burgstetten, Erdmannhausen und Kirchberg an der Murr als Siedlungsbereich festgelegt werden und damit mehr Spielräume bei der Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten erhalten.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der für die Regionalplanänderung durchgeführten zwei Beteiligungsverfahren und Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen hat die Regionalversammlung die Änderung des Regionalplans am 30.03.2022 als Satzung beschlossen. Alle, die sich im Rahmen der Beteiligungsverfahrens geäußert haben, wurden über das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens und die Behandlung ihrer Stellungnahmen informiert. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat die Änderung des Regionalplans mit Urkunde vom 16.03.2023 genehmigt und damit für verbindlich erklärt.
Zeitplan
28.4.2023 | Regionalplan-Änderungsverfahren abgeschlossen und verbindlich: Urkunde vom 16.03.2023 |
30.3.2022 | Satzungsbeschluss der Änderung des Regionalplans durch die Regionalversammlung nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. |
11.10.-10.11.2021 | Erneute öffentliche Auslegung. |
ab 9.10.2021 | Erneute Beteiligung der von der Planänderung betroffenen Städte und Gemeinden, der Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und sonstiger Stellen gemäß den landesplanerischen Vorgaben |
28.7.2021 | Beschluss der Regionalversammlung zur Änderung des Entwurfs der Änderung des Regionalplans nach Aufarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen und Vorberatung der vorgebrachten Anregungen im Planungsausschuss. |
16.4.2021 | Eingangsfrist für Informationen und Stellungnahmen |
1.3.2021 - 31.3.2021 | Beteiligung der Öffentlichkeit (ein Monat während der Offenlage) |
ab 18.12.2020 | Beteiligung der von der Planänderung betroffenen Städte und Gemeinden, der Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und sonstiger Stellen gemäß den landesplanerischen Vorgaben |
9.12.2020 | Beschluss des Planentwurfs und Einleitung des Beteiligungsverfahrens durch die Regionalversammlung |