Abgeschlossene Änderungsverfahren
Der Regionalplan wurde von der Regionalversammlung am 22. Juli 2009 als Satzung beschlossen. Die Oberste Raumordnungs- und Landeplanungsbehörde, das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (seit Mai 2012 das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg) genehmigte den Regionalplan am 19. Oktober 2010 ohne Auflagen. Mit der Bekanntmachung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg (Nr.44/2010) ist er seit 12. November 2010 rechtsverbindlich. Inzwischen wurden folgende Änderungen vorgenommen: