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Verband Region Stuttgart

Wir haben viele interessante Themen.

Auf den folgenden Seiten gibt es daher weitergehende Informationen:

Glossar Planung

Hier finden sich kurze Erklärungen der zentralen Planungsbegriffe von A bis Z.

Abwägung

Bei der Abwägung werden Aspekte bzw. Belange zu einer Fragestellung untereinander und gegeneinander ins Verhältnis gesetzt. Auf dieser Basis treffen gewählte Gremienmitglieder eine Entscheidung. Eine Entscheidung gilt dann als sachgerecht, wenn sie erkennbar an den Planungszielen orientiert ist und hinreichend gewichtige Gründe das Zurücktreten des einen Belangs hinter den anderen rechtfertigen lassen.

Beeichträchtigungsverbot

Großflächige Einzelhandelsbetriebe dürfen nicht dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit des Ortszentrums oder die verbrauchernahe Versorgung der Stadt oder die anderer Städte oder Gemeinden beeinträchtigt wird.

Bruttowohndichte

Die Bruttowohndichte beschreibt die Anzahl der Einwohner pro Hektar Wohnbaufläche. Die Dichtewerte entsprechen überwiegend den landesweit verbindlichen Vorgaben und orientieren sich im Wesentlichen an der zentralörtlichen Einstufung einer Gemeinde. Durch eine angemessen dichte Bebauung soll nicht nur der Flächenverbrauch auf ein notwendiges Maß reduziert, sondern auch eine bessere Auslastung der Infrastruktur erreicht werden.

Entwicklungsachsen

Planerisches Instrument, um die Siedlungsentwicklung zu steuern und räumlich festzulegen. Anordnung meist entlang von wichtigen Verkehrstraßen.

Europäische Metropolregion

Eine von elf Regionen Deutschlands mit besonderer Funktion für die Raumentwicklung des Landes und hoher internationaler Bedeutung.

Flächennutzungsplan

Vorbereitender Bauleitplan, der die vorhandenen und die geplanten Nutzungen aller Flächen im Gemeindegebiet darstellt.

Freiraum

Große zusammenhängende, nicht bebaute Flächen (z.B. Gewässer, Felder, Wälder, Parkanlagen).

Gegenstromprinzip

Raumordnerisches Prinzip mit wechselseitiger Abstimmung von örtlicher und überörtlicher bzw. regionaler und überregionaler Planung.

Gemeinden beschränkt auf Eigenentwicklung

Gemeinden, in denen keine über die Eigenentwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit stattfinden soll. Zur Eigenentwicklung einer Gemeinde gehört die Schaffung von Wohnraum und Arbeitsplätzen für den örtlichen Bedarf.

Gemeinden im Siedlungsbereich

Gemeinden und Gemeindeteile, in denen sich aufgrund ihrer Lage die Siedlungstätigkeit verstärkt vollziehen soll. Neben dem örtlichen Bedarf werden auch Wanderungsgewinne berücksichtigt.

Großflächiger Einzelhandel

Einzelhandelsbetriebe, Einkaufszentren und sonstige Handelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, die Waren an einen Endverbraucher verkaufen.

Grundsätze der Raumordung

Allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes, als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen.

Grünzäsur

Regionalplanerisches Ordnungsinstrument zur Freiraumsicherung zwischen dicht aneinanderliegenden Siedlungsgebieten.

Infrastruktur

Einrichtungen zur Versorgung einer Volkswirtschaft (z.B. Schulen, Krankenhäuser, Verkehrseinrichtungen).

Integrationsgebot

Großflächige Einzelhandelsbetriebe müssen sich in das „städtebauliche Gefüge“, die funktionale Ordnung der jeweiligen Gemeinde, einfügen. Hierzu zählt unter anderem, dass zentrenrelevante Sortimente grundsätzlich nur in den entsprechenden Innerortslagen zulässig sind.

Kongruenzgebot

Die Verkaufsfläche von Einzelhandelsgroßmärkten muss so bemessen sein, dass der Umsatz zum größten Teil innerhalb des im Regionalplan dargelegten Verflechtungsbereichs erzielt werden kann.

Landesentwicklungsplan

Raumordnungsplan auf Ebene der Bundesländer, der die landesweite Ordnung und Entwicklung darstellt.

Landschaftspark

Instrument zur Sicherung und Weiterentwicklung von Freiräumen in Bezug auf Erholungsfunktionen und Ästhetik des Landschaftsbildes.

Regionale Grünzüge

Regionalplanerisches Ordnungsinstrument, um zusammenhängende Freiräume zu sichern.

Regionalplan

Von der Regionalversammlung beschlossene Satzung in Form von Karten- und Textteil. Er stellt, anhand rechtsverbindlicher Vorgaben, die anzustrebende räumliche und strukturelle Ordnung und Entwicklung für die Region dar.

Regionalversammlung

Politisches Gremium / Parlament des Verbands Region Stuttgart, das für 5 Jahre direkt vom Volk gewählt wird. 

Verflechtungsbereich

In einem Verflechtungsraum sind Gemeinden durch unterschiedliche Beziehungen des Arbeits-, Einkaufs,- Bildungs- und Freizeitangebotes mit „ihrem“ zentralen Ort verflochten. Der Verflechtungsbereich ist auch der Einzugsbereich eines zentralen Ortes für Einkaufsmöglichkeiten oder Dienstleistungseinrichtungen für die Bevölkerung dieses Gebiets.

Verdichtungsraum

Raumkategorie, die Gebiete mit einer hohen Bevölkerungs- und Beschäftigungsdichte und enge Pendlerverflechtungen aufweist.

Vorbehaltsgebiet

Gebiet im Regionalplan, dessen Funktion bei der Abwägung von konkurrierenden Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht zukommt. Vorbehaltsgebiete haben den Charakter von Grundsätzen.

Vorranggebiet

Gebiet im Regionalplan, in dem bestimmten raumbedeutsamen Nutzungen Vorrang vor anderen beigemessen wird. Konkurrierende Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen. Vorranggebiete haben Zielcharakter.

Zentraler Ort

Jeder Zentrale Ort besitzt, aufgrund seiner technischen und sozialen infrastrukturellen Ausstattung, eine gewisse Funktion für seine ortsansässige Bevölkerung und sein Umland. Die Zentralen Orte bilden untereinander eine Hierarchie aus. Je nach Art und Umfang der Funktion unterscheidet man zwischen Ober-, Mittel-, Unter- und Kleinzentren.

Ziele der Raumordnung

Verbindliche Vorgaben für öffentliche Planungsträger, in Form von textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen.

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