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Verband Region Stuttgart

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Auf den folgenden Seiten gibt es daher weitergehende Informationen:

Windkraft in der Region

Klimaschutz ist in der heutigen Zeit eine zentrale Aufgabe aller politischen Handlungsebenen. Besondere Bedeutung kommt hierbei dem Ausbau der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen zu. Einen Beitrag dazu liefern Windkraftanlagen.

Die Suche nach Standorten für Windkraftanlagen ist schon aufgrund ihrer Dimension nicht einfach. Dies gilt für die Region Stuttgart mit einer hohen Bevölkerungs- und Siedlungsdichte in besonderem Maße. Denn dort werden auch zukünftig Flächen für Wohnen, Arbeiten und Infrastruktur benötigt, aber auch für Landwirtschaft, Erholung, ökologische Funktionen und nicht zuletzt für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.

Regionalplanung soll hier notwendige Prioritäten setzen. Dementsprechend zählt es zu den gesetzlichen Pflichten des Verbands Region Stuttgart, auch Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien auszuweisen. Dazu wurde eine entsprechende Teilfortschreibung des Regionalplans eingeleitet. In dieser sollen Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt werden. Gesetzlich vorgegeben ist dabei eine Ausweisung von mindestens 1,8 % der Regionsfläche als Vorranggebiet für Windkraftanlagen.

Aktuelles Verfahren

Die Regionalversammlung hat am 25.10.2023 die Offenlage des Planentwurfs beschlossen. Diese fand vom 2.11.2023 bis 2.2.2024 statt. Die entsprechenden Planunterlagen konnten in den Landratsämtern, bei der Stadt Stuttgart sowie in der Geschäftsstelle des Verband Region Stuttgart öffentlich eingesehen werden und sind nach wie vor digital verfügbar. Über den Umfang und die Inhalte des Planentwurfs informierte der Verband Region Stuttgart zusätzlich im Rahmen von sieben Veranstaltungen.

Die Städte und Gemeinden, Fachbehörden, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit hatten bis zum 2. Februar die Gelegenheit Stellungnahmen abzugeben. Jede eingegangene Stellungnahme wird von der Geschäftsstelle gesichtet und entsprechend der aufgebrachten Aspekte und Informationen bearbeitet und anschließend in die Abwägung der Regionalversammlung eingebracht. Die Anregungen in den Stellungnahmen werden nach Abschluss des Verfahrens beantwortet. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Planentwurf

Weitere Unterlagen

Informationsveranstaltungen zum Planentwurf

Insgesamt haben sieben Infotermine stattgefunden. Hier finden Sie einen Überblick mit häufig gestellt Fragen bei den bisherigen Terminen. Im Folgenden die Präsentationen von den einzelnen Veranstaltungen:

Wenn Sie Fragen zum weiteren Verfahren haben, wenden SIe sich bitte per E-Mail an windenergie(at)region-stuttgart.org

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