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Windkraft: Regionalverbände stehen zu ihrer Verantwortung

Stuttgart/Karlsruhe. Seit das Verwaltungsgericht Stuttgart das Kapitel Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 beanstandet hat, hat sich die Diskussion um Windenergieanlagen belebt.„Hier darf jedoch das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden. Die Regionalverbände in Baden-Württemberg haben ihre Hausaufgaben sorgfältig gemacht. Das Resultat sind gesicherte Standorte für Windkraftanlagen“, betonen die Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände,Gerd Hager und Jeannette Wopperer, beim jüngsten Treffen der Arbeitsgemeinschaft in Stuttgart. Es bleibt abzuwarten, wie die nächste Instanz, der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, die Planung beurteilt. Verschiedene Regionen haben dort ihre Windplanungen bestätigt erhalten.

Gleichzeitig begrüßen sie, dass für das Land erstmals einheitliche „Winddaten“ erarbeitet werden. Auf dieser Grundlage und im Bewusstsein neuer Herausforderungen durch den Klimawandel sind sie bereit, ihre bestehenden Konzepte und Planungen zu prüfen. „Die Regionalverbände stehen zu ihrer Verantwortung für eine nachhaltige Raum- und Regionalentwicklung, bei der den erneuerbaren Energien eine wesentliche Rolle zukommt“. Im Jahr 2003 hatte das Land die Regionalverbände durch eine Änderung des Landesplanungsgesetzes beauftragt, in ihren Regionalplänen Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen auszuweisen. Die Ausweisung der Vorranggebiete ist in den letzten Jahren vorangekommen. „Die Regionalplanung ist in Baden-Württemberg kommunal verfasst. Deshalb findet innerhalb des rechtlichen Rahmens in den Verbandsversammlungen ein politischer Willensbildungsprozess statt“ so Wopperer und Hager weiter. Damit sei gewährleistet, dass jede Region ihre passgenaue Lösung bei Planungsfragen finde.

Der Wind im Land hat sich inzwischen verstärkt. In einem Schreiben an alle Verbandsversammlungen bekannte sich Wirtschaftsminister Ernst Pfister letzten Dezember zur „optischen Wahrnehmbarkeit der Windkraft“ und forderte die Regionalverbände auf, ihre Regionalpläne mit dem Ziel zu überarbeiten, mehr Flächen für die Windkraft auszuweisen. Auch die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber der Windkraft sei erheblich gewachsen.

Die Regionalverbände arbeiten eng mit dem Wirtschaftsministerium zusammen, um neue Grundlagen für den raumverträglichen Ausbau der Windkraft zu schaffen. Dabei gilt es erneut, eine Vielzahl von Kriterien aufeinander abzustimmen und unterschiedliche Interessen unter einen Hut zu bringen: Dazu gehören die Windhöffigkeit, also das standörtliche Windpotenzial, Abstände zu Wohnsiedlungen, zu Infrastrukturen, der Schutz von Biotopen oder von markanten Flusstälern und Landschaften.

Mit den neuen „Winddaten“, die ein vom Land beauftragter Gutachter erarbeitet, wird noch in diesem Jahr ein Grundlagenwerk vorgelegt. Die darin enthaltenen Daten sollen eine belastbare Basis für die Prüfung der ausgewiesenen Vorrangflächen für Windenergieanlagen liefern. „Wir bekennen uns zur Windkraft und bleiben mit Elan an diesem Thema. Aber eine erneute fachliche Erörterung, die politische Willensbildung und vor allem das Gespräch mit den Betroffenen brauchen ihre Zeit, um Rechtsicherheit zu erlangen“, so Wopperer und Hager abschließend.

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