Die Gemeinde Bönnigheim möchte ihr Gewerbegebiet erweitern. Hierfür kommt ein Bereich nördlich der L 2254 infrage, dem aktuell keine regionalplanerischen Ziele entgegenstehen. Auf Antrag von CDU/ÖDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Wähler, SPD und FDP hat der zuständige Planungsausschuss entschieden, eine Erweiterung nach Osten zu prüfen.
Die Option, direkt im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet „Lauffener Feld IV“ zu erweitern, erscheint den Antragstellenden sinnvoll. So würde eine Neuausweisung im Osten „eine Ausuferung in einen freien, zusammenhängenden Naturraum mit sich bringen und diese Fläche zersiedeln“. Da die Erweiterung nach Osten bedeuten würde, dass ein Regionaler Grünzug aufgehoben werden müsste, wird vorgeschlagen, diesen im Gegenzug nördlich der L 2254 auszuweisen. Mit der Änderung des Regionalen Grünzugs, wäre der Weg bereitet für die Erweiterung des Gewerbegebiets.
Im heutigen Planungsausschuss wurde entschieden, die hierfür nötige Planänderung zu prüfen. Sollten sich keine Sachverhalte ergeben, die einer Änderung entgegenstehen, könnte ein entsprechendes Verfahren eingeleitet werden.
Den Beschluss für das Regionalplanänderungsverfahren müsste die Regionalversammlung in einer ihrer Sitzungen treffen. Die Änderung des Regionalplans erfolgt in einem gesetzlich geregelten Verfahren unter Beteiligung der Gemeinden, der berührten öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit. Die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und planerisch abgewogen. Nach entsprechender Beratung und Abwägung wird der Regionalplan von der Regionalversammlung beschlossen und durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen für verbindlich erklärt.
Pressemitteilung als PDF-Download