Besonders intensiv behandelt wurden dabei die quantitativen Vorgaben für die künftige Wohnbauflächen-ausweisung der Gemeinden. Zahlreiche Kommunen hatten diesbezüglich die Sorge geäußert, durch zu restriktive Vorgaben Entwicklungsspielräume zu verlieren und gerade auch im Wettbewerb mit Kommunen außerhalb der Region entscheidende Nachteile zu erleiden. Dabei bestand Einvernehmen, dass alle Gemeinden einen Anspruch auf Eigenentwicklung haben und dieser nicht durch pauschale Grenzwerte limitiert werden darf. Als Grundlinie zeichnete sich ebenfalls ab, dass auch zukünftig der aus Bevölkerungszuwanderungen resultierende Wohnraumbedarf in besonders geeigneten Gemeinden gebündelt werden soll.
Die notwendige Differenzierung zwischen Gemeinden mit Eigenentwicklung und dem Siedlungsbereich, der auch für Zuwanderung vorgehalten werden soll, erfolgt dabei durch Orientierungswerte. Diese sehen eine jährliche Zuwachsmöglichkeit von 0,2% bzw. 0,3% der bestehenden Wohneinheiten vor. Der tatsächliche Siedlungsflächenbe darf soll allerdings im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten sowie landesweiter Ziele zur Reduktion des Flächenverbrauchs ermittelt werden kann.
An ca. 400 Stellen soll den vor allem von Gemeinden vorgetragenen Anpassungswünschen gefolgt werden. „Wir schlagen vor, immer dort wo gut begründete Anregungen vorliegen und diese mit der grundsätzlichen Methodik des Regionalplanes vereinbart werden können, den Gemeinden entgegen zu kommen“ erklärt Regionalpräsident Thomas Bopp die Linie der 40 Geschäftsstelle. Er verweist dabei auf die besondere Bedeutung des Beteiligungsverfahrens auch für die Qualität des Planes.
Eine wichtige Veränderung zeichnet sich auch im Hinblick auf die Zulässigkeit landwirtschaftlicher Gebäude außerhalb der Ortschaften ab: Die entsprechende regionalplanerische Regelung soll gelockert werden, um zukünftig die Ansiedlung solcher Vorhaben auf geeigneten Standorten zu ermöglichen. Auch im Hinblick auf die Erweiterung von Sport- und Freizeiteinrichtungen im Regionalen Grünzug sollen geeignete Ausnahmereglungen getroffen werden.
In den Regionalen Grünzäsuren, mit denen die oft sehr kleinen noch verbliebenen Freiräume zwischen einzelnen Ortschaften vor Bebauung geschützt werden, soll die restriktive Linie hingegen beibehalten werden. Hier sind weiterhin nur unbedingt notwendige Maßnahmen zu Erweiterung bestehender Infrastruktur erlaubt.
Formale Entscheidungen wurden im Rahmen der Klausursitzung nicht getroffen. Die Vorberatung im Planungsausschuss ist für den 17.06., der Satzungsbeschluss durch die Regionalversammlung für 22. 07.09 anberaumt.
Dienstag, 28. April 2009/ki