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Presseinformationen |

Ein Regionalplaner mit Leib und Seele

Planungsdirektor Thomas Kiwitt soll von der Regionalversammlung am 9. Dezember wieder gewählt werden

Die Chancen auf eine zweite Amtszeit von Planungsdirektor Thomas Kiwitt stehen gut. Der Wirtschaftsausschuss hat heute in seiner nicht öffentlichen Sitzung beschlossen, die Stelle nicht auszuschreiben. Er empfiehlt der Regionalversammlung, den 50-jährigen Raum- und Umweltplaner am Mittwoch, 9. Dezember wiederzuwählen. Die Amtszeit von Thomas Kiwitt endet am 30. Juni 2016.  

Thomas Kiwitt sei ein „absoluter Experte und ein Regionalplaner mit Leib und Seele“, begründete der Vorsitzende des Verbands Region Stuttgart, Thomas S. Bopp, die Entscheidung. Kiwitt habe in den letzten knapp acht Jahren bewiesen, dass „er den schwierigen Spagat zwischen regionalplanerischer Steuerung und Kooperation mit den Kommunen beherrscht.“ Er habe wichtige Verfahren, wie die Fortschreibung des Regionalplans, die Ausweisung von Gewerbegebieten und zuletzt von Vorranggebieten für Wind zielführend umgesetzt. „Aufgrund seines ausgezeichneten Fachwissens wird Herr Kiwitt in der Region Stuttgart sehr geschätzt, aber auch weit darüber hinaus.“ Imponierend sei für ihn, wie es Thomas Kiwitt immer wieder gelingt, Planungsthemen fachlich korrekt und humorvoll auf den Punkt zu bringen.  

Regionaldirektorin Dr. Nicola Schelling begrüßt die Entscheidung. „Mit Thomas Kiwitt arbeite ich hervorragend zusammen. Er leistet sehr wertvolle Arbeit. Thomas Kiwitt setzt mit den Themen der Raumordnung auch wichtige Impulse der internationalen Verbandsarbeit. Ich würde mich freuen, wenn er seine Arbeit für den Verband Region Stuttgart fortsetzen könnte.“ 

Thomas Kiwitt wurde im Februar 2008 von der Regionalversammlung zum Leitenden Technischen Direktor für Planung des Verbands Region Stuttgart gewählt. Er trat sein Amt zum 1. Juli 2008 an und wurde in dieser Funktion Nachfolger von Professor Dr. Dirk Vallée, der als Universitätsprofessor an die RWTH Aachen gewechselt war. Die Abteilung von Thomas Kiwitt ist für alle Planungsthemen zuständig, von der Siedlungs- und Freiraumplanung bis hin zur Verkehrsplanung. 

Nach dem Landesbeamtengesetz gilt die Pflicht zur Stellenausschreibung nicht für Dienstposten der leitenden Beamten von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Landesaufsicht unterstehen. Deshalb kann der Wirtschaftsausschuss von einer öffentlichen Stellenausschreibung absehen.

Pressemitteilung (als pdf-Datei)

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