Festlegung eines Schwerpunktes für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen in Mundelsheim
Am 28.07.2021 hat die Regionalversammlung beschlossen, ein Regionalplan-Änderungsverfahren zur Festlegung eines rund 20 Hektar großen Regionalen Gewerbeschwerpunkts in der Gemeinde Mundelsheim einzuleiten (Vorranggebiet „Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen“). Im Gegenzug soll ein rund 7 Hektar großer, bislang nicht umgesetzter Teil des im Regionalplan festgelegten Gewerbeschwerpunkts "Ottmarsheimer Höhe" zurückgenommen und als Regionaler Grünzug festgelegt werden. Der Planentwurf wurde von der Regionalversammlung am 29.03.2023 beschlossen.
Auf dieser Grundlage wurde für diese Regionalplanänderung das Beteiligungsverfahren und die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 20.04.2023 bis 26.07.2023 durchgeführt. Dieses Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen. Zum Planentwurf konnten bis einschließlich 26.07.2023 Stellungnahmen abgegeben werden. Alle, die sich im Rahmen der Beteiligungsverfahrens geäußert haben, werden über das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens und die Behandlung ihrer Stellungnahme informiert.
Auf der Grundlage der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens und Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen hat die Regionalversammlung am 17.04.2024 die Änderung des Regionalplans als Satzung beschlossen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat diese Änderung des Regionalplans mit Urkunde vom 09.12.2024 genehmigt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung im Staatsanzeiger für Baden Württemberg wird die Regionalplan-Änderung verbindlich.